Hamadi kritisiert BKA–Verhöre

■ In seinem Schlußwort wirft der Angeklagten Hamadi dem Bundeskriminalamt vor, bedroht und getäuscht worden zu sein / Verteidigung plädierte auf Nichtschuldig im Schmidt/Cordes–Entführungsfall

Aus Düsseldorf J. Nitschmann

Die Verteidigung des Deutsch–Libanesen Abbas Hamadi (29) hat in ihrem Plädoyer beantragt, ihren Mandanten von den Anklagevorwürfen der Entführung der beiden deutschen Geschäftsleute Rudolf Cordes und Alfred Schmidt und der damit verbundenen Nötigung der Bundesregierung freizusprechen. Dagegen plädierten die Verteidiger bei den Hamadi zur Last gelegten Sprengstoffvergehen auf eine Freiheitsstrafe „von bis zu einem Jahr“, die durch die erlittene Untersuchungshaft abgegolten sei. Rechtsanwalt Eckhard Hild erklärte am Dienstag während seines Schlußvortrages vor dem Düsseldorfer Oberlandesgericht (OLG), die Ergebnisse der vorangegangenen viermonatigen Beweisaufnahme ließen sich mit den Worten zusammenfassen: „Wir wissen, daß wir nichts wissen.“ Im Gegensatz zur Bundesanwaltschaft, die für Hamadi eine Gesamtfreiheitsstrafe von elfeinhalb Jahren gefordert hatte, sehe er für eine Beteiligung des Angeklagten an den Geiselnahmen von Cordes und Schmidt Anfang vergangenen Jahres im Libanon durch die radikal–schiitische Hizbolla (“Partei Gottes“) keinerlei Beweise, „die eine Verurteilung zuließen“. Weder die vorgebrachten Fingerabdrücke auf einem Brief von Schmidt noch die abgehörten Telefongespräche Hamadis seien beweiskräftig genung. Der Angeklagte Hamadi be kundete in seinem „letzten Wort“ erneut, daß er mit der Geiselnahme von Cordes und Schmidt „überhaupt nichts zu tun“ habe. Er appellierte „wieder und wieder“ an die Entführer, den Hoechst– Manager Cordes endlich freizulassen. Zugleich übte der Angeklagte erstmals scharfe Kritik an seinen Vernehmungen beim Bundeskriminalamt, bei denen er „bedroht, getäuscht und nicht auf seine Rechte als Beschuldigter hingewiesen worden“ sei. Die Bundesanwaltschaft habe in dem Düsseldorfer Strafverfahren versucht, „ihren fragwürdigen Feststellungen einen rechtlichen Anstrich zu geben“, sagte Hamadi. Für seine Schuld an den Entführungsfällen gebe es „keinen einzigen Beweis“.