Anti–WAA–Landrat am Pranger

■ Die bayerische Regierung zieht gegen den Oberpfälzer Landrat Hans Schuierer vor Gericht

Aus Nürnberg Wolfgang Gast

Der Oberpfälzer Landrat und engagierte WAA–Gegner Hans Schuierer soll wegen angeblicher Verletzung seiner Dienstpflichten gerichtlich belangt werden. Das Bayerische Innenministerium bestätigte gestern, man werde „die Regierung der Oberpfalz anweisen, eine Anschuldigungsschrift gegen den Landrat beim Regensburger Verwaltungsgericht einzureichen“. Vorermittlungen gegen den unliebsamen SPD–Landrat waren bereits im Januar 1986 eingeleitet worden. Am 20.Mai, einen Tag nach den Pfingst–Ausschreitungen am Bauzaun der geplanten Wiederaufbereitungsanlage, ver fügte der oberpfälzer Regierungspräsident Karl Krampol ein förmliches Disziplinarverfahren. Als Gründe wurden „schwere und grob verunglimpfende Äußerungen im Zusammenhang mit dem Bau der WAA“ angegeben. Der streitbare Landrat hatte unter anderem erklärt, „der Großmannsucht der CSU–Demokratur müssen Grenzen gesetzt werden“, und an die WAA–Gegner appelliert, „nicht nachzulassen im aktiven und gewaltfreien Widerstand gegen das WAA–Großprojekt“. Einen Abschlußbericht der Ermittlungen hatte Landesanwalt Hermann bereits im November letzten Jahres dem Regierungspräsidenten übergeben. Schuierer meinte gegenüber der taz, er sei nach wie vor optimistisch: „Ich kann mir nicht vorstellen, daß ich hier etwas widerrechtliches getan habe“. Er habe immer zwischen seiner Funktion als Landrat und Politiker getrennt. Schuierer ist Mitglied des Bezirksrates der SPD und im Landesvorstand der Bayerischen Sozialdemokraten. „Da muß man die Möglichkeit haben sich politisch zu äußern“. Bei der Länge des Verfahrens müsse der Verdacht aufkommen, daß es als „Disziplinierungs– und Einschüchterungsversuch“ dienen soll. In diesem Zusammenhang erinnerte er an viele Disziplinarverfahren gegen Lehrer, Richter, Pfarrer und andere Beamte, die sich öffentlich gegen die WAA ausgesprochen haben.