Koalitionskompromiß

■ Die Ergebisse des Streits um die Blümsche Kostendämpfung im Gesundheitswesen

Sterbegeld: Wird gestrichen, es gibt aber eine Übergangsregelung für Versicherte der Geburtsjahrgänge bis 1938. Arzneimittel: Ab 1989 werden bei wirkstoffgleichen Arzneimitteln Festbeträge gezahlt; bei pharmakologisch–vergleichbaren Wirkstoffen bzw. Wirkprinzipien wird schrittweise umgestellt, bis dahin wird die Rezeptgebühr von 2 auf 3 DM erhöht. Ab 1.1.1992 zahlen die Versicherten prozentual bei Arzneimittel, zu denen es keine Festbeträge gibt. Kuren: Zahlung eines Zuschusses von 15 DM pro Tag zu offenen Badekuren. Heilmittel: Der Patient zahlt 4 DM pro Mittel zu, wenn keine Festbeträge vereinbart sind. Zahnersatz: Senkung der Zuschüsse auf 50 Prozent der Gesamtkosten, Einführung der Kostenerstattung. Fahrtkosten: Nur noch Erstattung bei Fahrten zur stationären Behandlung, die mehr als 20 DM kosten, sowie in Härtefällen. Härtefallregelung: Befreiung von Zuzahlungen bei Bruttoeinkommen unter 1.232 DM bei Verheirateten: 462 Mark je Kind 308 DM zusätzlich. Solidarbeitrag der Pharmaindustrie: gestrichen Krankenhaus: Einigung vertagt Pflege: ab 1989: vierwöchiger Erholungsurlaub für die Pflegeperson von Schwerpflegebedürftigen; ab 1991 als Sachleistung 25 Pflegeeinheiten im Monat oder als Geldleistung 400 Mark monatlich. oto FORTSETZUNGEN VON SEITE 1