Kollektive Beschuldigung

■ Kölner Rosa Listen nicht neu

Der Rosa–Listen–Verdacht in Köln ist nicht einzigartig. Immer wieder wurde in den letzten Jahren die Bespitzelung und Registrierung Schwuler in verschiedenen deutschen Städten belegt. Unabhängig von der Bestätigung des aktuellen Verdachts also stellt sich die Frage nach der Begründung derartigen Vorgehens der Polizei. Vor nunmehr 20 Jahren wurde der Paragraph 175 reformiert, die allgemeine Strafbarkeit homosexueller Handlungen unter Männern abgeschafft. Es gibt somit nicht einmal die gängige (und an sich schon zweifelhafte) Begründung polizeilicher „Prävention“. Wo der Hase im Pfeffer liegt, zeigt die pauschale Beschuldigten–Vorladung von 120 Schwulen durch die Kölner Polizei. Hier wird der Tatverdacht einer gesamten sozialen Gruppe angetragen. Und die Registrierung und Überwachung von Schwulen aufgrund ihres Schwulseins ist die pauschale Mißtrauenserklärung. Aber es paßt auch nur zu gut in eine Situation, in der die Gauweilers dieser Republik in Sachen Aids die „lückenlose Verfolgung der Infektionsketten“ nicht mehr nur planen, sondern bereits praktizieren. Andreas Salmen