NS–Verbrechen verjähren nicht

NS–Verbrechen verjähren auch dann nicht, wenn die Anklage auf Beihilfe zum Mord lautet. Mit dieser gestern veröffentlichten Entscheidung hat das Oberlandesgericht Frankfurt die Eröffnung eines Strafverfahrens gegen einen jetzt 70jährigen ehemaligen Polizisten angeordnet. Es geht um die Erschießung von etwa 30 Menschen in der Sowjetunion im Jahr 1942.