Cromme–Interview hat Nachspiel

■ Ermittlungsverfahren gegen taz und WDR eingeleitet / „Verletzung der Vertraulichkeit des Wortes“ / Gleichzeitig Nötigungsverfahren gegen demonstrierende Rheinhausener Stahlarbeiter eingeleitet

Aus Düsseldorf J. Nitschmann

Aufgrund der Veröffentlichungen des abgehörten Telefongespräches zwischen den beiden Vorstandschefs Gerhard Cromme (Krupp Stahl) und Heinz Kriewet (Thyssen Stahl) über die Schließung des Rheinhausener Stahlwerkes hat die Düsseldorfer Staatsanwaltschaft ein Ermittlungsverfahren wegen „Verletzung der Vertraulichkeit des Wortes“ eingeleitet. Der Sprecher der Düsseldorfer Ermittlungsbehörde, Oberstaatsanwalt Hans Jochen Ruhland, erklärte am Mittwoch gegenüber der taz, daß sich dieses Ermittlungsverfahren derzeit noch „gegen Unbekannt“ richte. Dagegen erklärte ein Sprecher des nordrhein– westfälischen Justizministers Rolf Krumsiek (SPD), daß sich das Ermittlungsverfahren unter anderem gegen die tageszeitung richte. Die taz hatte als erste Zeitung Auszüge aus dem abgehörten Gespräch zwischen Cromme und Kriewet im Wortlaut dokumentiert, demzufolge die Düsseldorfer SPD–Landesregierung die Krupp Stahl AG gedrängt haben soll, daß Rheinhausener Stahlwerk möglichst schnell zu schließen. Einen Tag darauf hatte der WDR Mitschnitte des abgehörten Telefongespräches in seiner Regionalsendung „Aktuelle Stunde“ abgespielt. Nach Darstellung von Oberstaatsanwalt Ruhland hatte seine Behörde die Ermittlungen in dieser Sache Mitte vergangener Woche „von Amts–wegen“ aufgenommen, weil durch die Mitschnitte und Veröffentlichungen der abgehörten Telefongespräche „die Geheimhaltungspflicht bei privaten Funkanlagen“ verletzt worden sei. Die am vergangenen Donnerstag verhörten Stahlmanager Cromme und Kriewet haben im Rahmen ihrer Vernehmungen beide Strafantrag nach §201 des Strafgesetzbuches (StGB) gestellt. Nach diesem Paragraphen wird „mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft, wer unbefugt das nicht öffentlich gesprochene Wort eines anderen auf einen Tonträger aufnimmt, eine so hergestellte Aufnahme gebraucht oder einem Dritten zugänglich macht“ oder „wer unbefugt das nicht zu seiner Kenntnis nichtöffentlich gesprochene Wort eines anderen mit einem Abhörgerät abhört“. Zugleich bestätigte der Sprecher der Düsseldorfer Staatsanwaltschaft, daß seine Behörde letzte Woche ein Ermittlungsverfahren wegen Nötigung (§240 StGB) gegen die demonstrierenden Rheinhausener Stahlarbeiter eingeleitet hat, die am 11.April die „Rhein– Kniebrücke“ in der nordrheinwestfälischen Landeshauptstadt blockiert hatten.