Töpfers laue Brüter–Weisung

■ Umweltminister Töpfer weist NRW–Landesregierung in Sachen Teilgenehmigung für Kalkar an / Stoßrichtung der „Verfahrensleitenden Weisung“ liegt im Dunkeln

Von Gerd Rosenkranz

Berlin (taz) - Bundesreaktorminister Töpfer wird erstmals die Drohung wahr machen und mit einer „verfahrensleitenden Wei sung“ in das Genehmigungsverfahren für den Brüter in Kalkar direkt eingreifen. Die Weisung „zur Teilgenehmigung 7/6“ richtet sich gegen das NRW–Wirtschaftsministerium als Genehmigungsbehörde. Ihre Stoßrichtung bleibt jedoch weithin im Dunkeln. In einer Erklärung des Bundesumweltministers heißt es, die Genehmigungsbehörde in Düsseldorf werde „nicht angewiesen, die beantragte Teilgenehmigung 7/6 zu erteilen“. Vielmehr gehe es darum, in „drei Komplexen die Rechtsauffassung des Bundes“ beim Streit um die Genehmigung des Brüter „zugrunde zu legen“. Töpfer geht davon aus, daß den Brüter–Betreibern ein „berechtigtes Interesse an der nächsten Teilgenehmigung“ zugebilligt werden muß und die in den vergangenen 15 Jahren von der nordrhein–westfälischen Landesregierung bereits erteilten 17 Teilgenehmigungen eine „Bindungswirkung“ nach sich ziehen und weiterhin bestand haben. Den von der Landesregierung in Düsseldorf wiederholt geäußerten „gravierenden sicherheitstechnischen Bedenken“ gegen eine Inbetriebnahme des Brüters will auch Töpfer ausdrücklich nachgehen. Entscheidend für den aktuellen Fortgang des Verfahrens ist der dritte Komplex in Töpfers Weisung, in dem „Kriterien vorgegeben werden, an denen die Prüfung zum vorläufigen positiven Gesamturteil sich zu orientieren hat“. Mit dem von der Sache her zweitrangigen Genehmigungsantrag „7/6 neu“ - es geht unter anderem um die Vervollkommnung äußerer Sicherungsanlagen - wollten die Betreiber die NRW– Genehmigungsbehörde zur Erneuerung des im Sommer 1986 Fortsetzung Seite 2 zurückgezogenen „positiven Gesamturteils“ veranlassen. Damit wäre der Spielraum der NRW– Landesregierung, die Inbetriebnahme des Brüters am Ende zu verweigern, weiter eingeschränkt. Töpfers in der Weisung enthaltene „Kriterien“ zur Prüfung des positiven Gesamturteils waren gestern nachmittag weder der Öffentlichkeit noch der Düsseldorfer Genehmigungsbehörde bekannt. „Die Stellungnahme der Bundesaufsicht liegt bislang nicht vor“, erklärte das Jochimsen–Ministerium auf Nachfrage. Die Bundesregierung habe das gute Recht, „ihre Stellungnahmen in das in ihrem Auftrag durchgeführte Verfahren einzubringen“. Allerdings fehle für eine Genehmigungsentscheidung nach wie vor die Voraussetzung. Weder seien die Antragsunterlagen der Betreiber noch die notwendigen gutachterlichen Stellungnahmen komplett. In den vergangenen Wochen war mehrfach spekuliert worden, ob Töpfer dem Druck seiner Kabinettskollegen nachgibt und eine Weisung nach Düsseldorf schickt. Gleichzeitig wird den Elektrizitätsversorgungsunternehmen mit diesem Schritt ein weiteres finanzielles Engagement für die defizitäre Brüter–Kasse nahegelegt.