„Unsere Einwände wurden nicht berücksichtigt“

■ Uta Würfel, FDP–Abgeordnete im Bundestag, zum Süssmuth–Entwurf für ein „Schwangeren–Beratungsgesetz“

taz: Frau Würfel, der offizielle Entwurf des Beratungsgesetzes liegt vor. Sind Ihre Einwände berücksichtigt? Würfel: Nein, sie sind nicht berücksichtigt. Die von uns kritisierten Punkte stehen im wesentlichen auch in dem neuen Entwurf: Das Beratungsziel ist nicht anders formuliert, die Zwangsfortbildung für die sozialberatenden und für die indikationsstellenden Ärzte ist nach wie vor vorgesehen. Darüber hinaus enthält das Gesetz jetzt in Artikel 3 eine „Entsperrungs–Klausel“, wonach durch dieses Bundesgesetz das Länderrecht unberührt bleibt. Damit soll Bayern ermöglicht werden, die räumliche Trennung von beratendem zu indikationsstellendem Arzt beizubehalten. Das widerspricht der Koalitionsvereinbarung. Man braucht schließlich kein Bundesgesetz zu machen, wenn das Landesrecht beibehalten werden soll. Innerhalb der Koalition gab es ja bereits mehrere Versuche, sich zu einigen. Warum hat Frau Süssmuth Sie übergangen? Das kann ich nicht sagen. Doch entgegen allen Äußerungen in den Medien hat es aber noch keine Gespräche mit dem Bemühen gegeben, sich anzunähern. Die letzte Koalitionsrunde diente lediglich dazu, die Vorgehensweise abzustecken. Wir haben Parteitagsbeschlüsse eingebracht und diese Anhörung durchgesetzt, bevor die Entscheidung fällt. Ich erhoffe mir von der Anhörung im Mai Ergebnisse, die sich entlang der Koalitionsvereinbarung orientieren, nach der Umsetzung in ein Beratungsgesetz, für die Berater und Ärzte echte Entscheidungshilfen darstellen. Aber trotz wochenlanger Diskussion hat Frau Süssmuth praktisch nichts verändert. Glauben Sie denn wirklich, die FDP kann noch etwas herausholen? Wir haben keinen Anlaß, diesem Referenten–Entwurf so zuzustimmen. Auch er geht über die Koalitionsvereinbarung hinaus, die ja bereits ein Kompromiß war. Ein Beratungsziel muß laut Koalitionsvereinbarung nicht festgelegt werden. Vereinbart wurde lediglich, daß Beratungsstellen nur dann eine Anerkennung erhalten, wenn sie „zugunsten des Lebens“ beraten. Dieser Begriff muß geklärt werden. Für mich kann das nur heißen, daß den Frauen adäquate Mittel zur Verfügung gestellt werden, die eine wirkliche Entscheidungshilfe zugunsten des Lebens sind. Der Entwurf ist Ihnen ja erst sehr spät zugestellt worden, nachdem die Öffentlichkeit ihn bereits hatte. Fühlen Sie sich brüskiert? Ich bin ja neu im Parlament und habe wenig Erfahrung, wie im allgemeinen miteinander umgegangen wird. Aber aus meinem Verständnis von partnerschaftlichem Miteinander in der Koalition heraus finde ich den Stil seltsam. Interview: Ursel Sieber