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Richter ans Licht

■ Anhörung im Bundestag zu Grünem Gesetzentwurf über neues Wahlverfahren für Verfassungsrichter / Öffentlichkeit gefordert

Aus Bonn Oliver Tolmein

Das Wahlverfahren für Bundesverfassungsrichter hat sich in der Praxis als unbefriedigend erwiesen. Zu diesem Ergebnis kamen übereinstimmend alle Experten auf einer öffentlichen Anhörung des Rechtsausschusses gestern in Bonn. Allerdings gehen die Meinungen darüber, wie Abhilfe zu schaffen ist, erheblich auseinander: Während der jetzige Präsident des Bundesverfassungsgerichts Roman Herzog meint, es sei ausreichend, wenn das Wahlmännergremium nach erfolgter Wahl eine Begründung abliefere, forderte der Bremer Staatsrechtler Ulrich K. Preuß eine öffentliche Anhörung der Kandidaten und ihre Wahl direkt durch die Bundestagsabgeordneten. Anlaß für die mehrstündige, von SPD und Grünen durchgesetzte Anhörung, war ein Gesetzentwurf der Grünen, der die öffentliche Anhörung der Verfassungsrichterkandidaten und ihre direkte Wahl durch den Bundestag vorsieht. Die Grünen haben sich mit diesem Vorschlag an der Praxis in den USA orientiert. Gegen diesen Gesetzentwurf wandten vor allem die von der CDU/CSU benannten Experten ein, die öffentliche Prozedur könne geeignete Kandidaten abschrecken. Die Gefahr, so Roman Herzog, sei groß, daß Kandidaten in einer öffentlichen Anhörung versuchten, es allen Seiten recht zu machen. Aus ähnlichen Bedenken heraus forderte der ehemalige Bundesverfassungsrichter Simon, daß zwar eine Anhörung stattfinden solle, diese aber nicht–öffentlich sein müßte. Diese Position stieß bei Abgeordneten der SPD auf positive Resonanz. Ähnlich äußerte sich auch der frühere Präsident des Bundesverfassungsgerichts Benda. Während die konservativen Experten betonten, daß es bei der Wahl der Verfassungsrichter vor allem auf deren Qualifikation ankomme und der Entwurf der Grünen die Gefahr in sich berge, die Wahl zu politisieren, argumentierte Ulrich K. Preuß, die Wahl der Verfassungsrichter sei bereits politisiert. Die Grünen wollten lediglich erreichen, daß nicht nur die Qualifikation, sondern auch die Legitimation eine Rolle spiele. Die Grünen unterstrichen nach Abschluß der Anhörung, daß sie das derzeitige Wahlverfahren für Verfassungsrichter für verfassungswidrig halten, weil es gegen Artikel 94 des Grundgesetzes verstößt. Dort ist festgelegt, daß „der Bundestag“ die Hälfte der Verfassungsrichter zu wählen hat. Der Gesetzentwurf der Grünen wird weiter beraten. tazintern

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