NRW–SPD aalt sich in Unschuld

■ Untersuchungsausschuß zur Parteispendenaffäre legt 300seitigen Abschlußbericht vor / Fraktionen kommen zu gegensätzlichen Beurteilungen, ob Schattenfinanzierung von Finanzbehörden geduldet wurde

Aus Düsseldorf J. Nitschmann

In dem Parlamentarischen Untersuchungsausschuß des Düsseldorfer Landtags zur Aufdeckung der Parteispenden–Affäre sind die Fraktionen zu völlig gegensätzlichen Beurteilungen gekommen, inwieweit die illegale Schattenfinanzierung von den Finanzbehörden des Landes Nordrhein–Westfalen geduldet und teilweise sogar gefördert worden ist. Bei ihrer Schlußbewertung des über 300seitigen Ausschußberichtes, der gestern der taz bekannt wurde, kommt die SPD– Mehrheitsfraktion zu der Feststellung: „Der immer wieder erhobene Vorwurf, die Finanzbehör den des Landes hätten die Umwegfinanzierung nicht nur jahrzehntelang geduldet, sondern sogar mit den Parteien und Spendenwaschanlagen zusammengearbeitet, (kann) nicht weiter aufrechterhalten werden.“ Dagegen vertreten die Ausschußmitglieder von CDU und FDP in einem „Sondervotum“ die Auffassung, daß „die Landesregierung Nordrhein– Westfalens spätestens seit dem Jahre 1969 die Kenntnisse über die Schattenfinanzierung politischer Parteien hatte, die erforderlich waren, um alle rechtswidrigen Formen der Parteienfinanzierung zu unterbinden.“ Die SPD–Fraktion räumt in ihrer Schlußbewertung lediglich ein, daß die Methoden der illegalen Parteienfinazierung der Finanzverwaltung des Landes „als Denkmodelle größtenteils bekannt“ gewesen seien. Alleine das „abstrakte Wissen“ rechtfertige jedoch nicht den Verdacht, daß die Finanzbehörden die Umwegfinanzierung geduldet oder gar gefördert hätten. Es fehlten konkrete Hinweise, die ein Eingreifen der Behörden begründet hätten, heißt es in dem offiziellen Abschlußbericht der SPD–Mehrheit. Im Gegensatz dazu kommen CDU und FDP zu der Bewertung, daß es die nordrhein–westfäliche Landesregierung trotz eines umfassenden Kenntnisstandes über alle Arten und Methoden der Schattenfinanzierung unterlassen habe, „die rechtsstaatlich gebotenen Maßnahmen zu ergreifen, um die Umwegfinazierung politischer Parteien zu unterbinden“. Wörtlich heißt es in dem Minderheitenvotum von CDU und FDP: „Die nordrhein–westfälische Landesregierung unterließ nicht nur allgemeine Aufklärungsmaßnahmen, um die indirekte Parteienfinanzierung zu unterbinden. Sie unterließ pflichtwidrig konkrete Maßnahmen, die mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit zum Ende der Schattenfinanzierung politischer Parteien spätestens ab dem Jahre 1969 nicht nur in Nordrhein– Westfalen, sonder im gesamten Bundesgebiet geführt hätte.“ Konkret wirft die Ausschußminderheit der Landesregierung vor, die Anfertigung von Kontrollmitteilungen über die Spender der sogenannten „Spendenwaschanlagen“ an die zuständigen Wohnsitzfinanzämter bewußt verhindert zu haben“, um die Umfinanzierung zu decken.