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Lufthansa–Crew gibt im Streit um Asylbewerber–Transport nicht nach

Frankfurt (taz) - Zum Gütetermin zwischen der Lufthansa und der kompletten Crew eines Flugzeugs hatte gestern morgen die 7.Kammer des Frankfurter Arbeitsgerichts geladen. Die Kontrahenten einigten sich nicht. Die fünf Besatzungsmitglieder sind weiterhin der Überzeugung, daß es sowohl gegen ihr Gewissen als auch gegen die Flugsicherheit verstößt, wenn sie gezwungen werden, abgeschobene Asylbewerber in ihre Heimatländer zurückzutransportieren. Außerdem gebe es konkrete Fälle, in denen Flugzeugbesatzungen sich strafbar machten, wenn sie sich den Transporten nicht widersetzten. Flugkapitän Westermann wies in einer anschließenden Pressekonferenz darauf hin, daß Personen, die gefesselt oder narkotisiert ins Flugzeug gesetzt werden, fluguntauglich seien. Der Vertreter der Lufthansa, Vogt, erklärte, die Lufthansa sei durchaus bereit, die Gewissensgründe in einzelnen Fällen anzuerkennen. Im übrigen aber seien Passagiere, die aufgrund von Behördenbeschlüssen transportiert werden müßten, nicht zurückzuweisen. Die Lufthansa könne „keinen Widerstand gegen die Staatsgewalt leisten“. Das Unternehmen bucht im Jahr durchschnittlich 6.000 Flüge für Asylbewerber. Der Prozeß vor dem Frankfurter Arbeitsgericht beginnt am 21.September 1988. Heide Platen

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