Rosa Liste: Amtlicher Protest

Berlin (taz) - Die Weitergabe der sogenannten Hausverbotskartei der Kölner Bahnpolizei an die Kripo war ein klarer Verstoß gegen das Datenschutzgesetz. Dies hat der Bundesbeauftragte für den Datenschutz in Bonn amtlicherseits festgestellt. Wie berichtet, war die Kartei - in der homosexuelle Stricher und Freier erfaßt sind sowie Personen, die wegen „homosexueller Handlungen und Belästigungen“ eine Verwarnung oder ein Hausverbot im Bahnhof erhalten haben - von der Kölner Kripo benutzt worden, um im Stil einer Rasterfahndung 250 Schwule vorzuladen und sie mit den Tätermerkmalen im Mordfall E. abzugleichen. (Der Mörder des schwulen Kellners E. wird von der Polizei im „homosexuellen Milieu“ vermutet.) Wie inzwischen feststeht, hat die Bahnpolizei der Kriminalpolizei ihre komplette Kartei mit mehr als 1.000 Adressen, Namen und entsprechenden Vermerken zur Homosexualität zur Verfügung gestellt. Ullrich Dammann, Referatsleiter der Bundesdatenschutzbehörde, hat diese Art von „Selbstbedienung“, aber auch den Daten–Transfer und die Kartei selbst als unzulässig kritisiert. Die Bonner Datenschützer verlangen, daß Personen nicht länger als ein Jahr erfaßt werden dürfen und daß Hinweise auf die Homosexualität von Personen gelöscht werden. Dammann: Die Karteikarte dürfe nur den Grund des Hausverbots vermerken, und der könne nicht die Homosexualität sein, sondern allenfalls eine Belästigung oder ähnliches. Der Kölner Bahnpolizei bescheinigte Dammann immerhin Einsicht in ihr Fehlverhalten, offenbar hätten die zuständigen Beamten bisher „vom Datenschutz so gut wie nichts gehört“. Ähnliches scheint auch für die Kölner Kripo zuzutreffen. Nach Dammanns Angaben hätte man dort „wissen müssen“, daß der Daten–Transfer in dieser Art unzulässig war. Dennoch: Die Kripo muß offenbar keine Konsequenzen befürchten. man