Freispruch in Sachen Volkszählung

■ Pressesprecher der bayerischen Grünen wurde von der Anklage der „Aufforderung zu einer Straftat“ freigesprochen / Angeklagter hat in einem „unvermeidbaren Verbotsirrtum“ gehandelt

München (taz) - Von der Anklage der „Aufforderung zu einer Straftat“ wurde gestern der Pressesprecher der bayerischen Grünen, Peter Buschheuer, von der 11.Strafkammer des Münchner Landgerichts freigesprochen. In erster Instanz war Buschheuer zu einer Geldstrafe von 5.400 Mark verurteilt worden. Grund: Die Grünen hatten im April vergangenen Jahres in ihrer Parteizeitung zum Thema Volkszählung eine Grafik abgebildet, in der verschiedene Wege zum Boykott aufgezeigt wurden. Darunter befand sich auch der Hinweis, die Heftnummer abzuschneiden und den unausgefüllten Bogen an ein Boykottbüro zu schicken. Die Münchner Staatsanwaltschaft sah darin einen Aufruf zur Sachbeschädigung und beschlagnahmte die Restauflage der Zeitung. Freigesprochen wurde Buschheuer nun deshalb, weil er nach Ansicht von Richter Bechert in einem „unvermeidbarem Verbotsirrtum gehandelt habe, da zum Zeitpunkt der Veröffentlichung für einen Nichtjuristen der strafbare Inhalt nicht erkennbar gewesen sei. Die Kammer stellte jedoch klar, daß das Abschneiden der Heftnummer grundsätzlich Sachbeschädigung sei. lui