Radikale Justiz

■ Zu dem radikal–Urteil gegen einen Buchhändler

Die zweijährige Ermittlungsarbeit gegen den Verkauf und Vertrieb der radikal 132 hat sich für die Staatsschützer gelohnt. Die radikal ist vollends in die Illegalität und damit in die Bedeutungslosigkeit abgedrängt worden. Folgen wird das jetzt rechtskräftig gewordene Urteil gegen einen BuchMit den radikal–Urteilen gegen BuchhändlerInnen ist der Paragraph 129a erneut ausgeweitet worden: Für eine „terroristische Vereinigung“ kann jetzt sogar werben, wer das „Werbematerial“ weder kennt noch vertreibt, sondern nur erhalten hat. Die Rechtssprechung will der Gesetzgebung an Rigidität nicht nachstehen. Die Verfahren gegen die Münchner BuchhändlerInnen, die die Zeitschrift Freiraum verkauft haDie Zensur wird, wir leben schließlich in einem Rechtsstaat, nicht direkt ausgeübt - die BuchhändlerInnen sind vorerst noch so frei, selber zu entscheiden, was sie auslegen und damit riskieren wollen. So wahrt die BRD ihr freundlich–demokratisches Gesicht und die bürgerlich–liberale Öffentlichkeit lächelt brav mit. Die Meinungsfreiheit wird strikt demokratisch beerdigt. Oliver Tolmein