Genf: Magere Ergebnisse

■ „Erfolg“ bei INF soll Stillstand bei START überdecken / INF–Ratifizierung durch US–Senat immer noch nicht endgültig

Aus Genf Andreas Zumach

Auch nach der Genfer Einigung der Außenminister der USA und der UdSSR, Shultz und Schewardnadse, am Donnerstag abend über Details des Mittelstreckenvertrages (INF) ist dessen Ratifizierung durch den US–Senat bis zum Moskauer Gipfeltreffen Reagan–Gorbatschow am 29.Mai nicht endgültig gesichert. Während die Außenminister gestern in Brüssel und Berlin/DDR ihre jeweiligen Verbündeten informierten, weigerte sich in Washington der demokratische Mehrheitsführer Senator Byrd, einen neuen Termin für die Ratifizierungsdebatte anzusetzen, „bevor die in Genf ausgehandelten Ergebnisse durch die drei zuständigen Senatsauschüsse geprüft und gebilligt worden sind“. Vertreter der beiden Großmächte hatten Donnerstag abend in Genf einen „Notenaustausch“ über den Einschluß „futuristischer Waffen“ in den INF–Vertrag unterschrieben. Damit soll die Ausrüstung von Mittelstreckenraketen mit Laser– oder anderen Zukunftstechnologien verhindert werden. Ein „Abkommen“ über die zehn Anfang der Woche vom US–Senat als ungelöst bezeichneten Detailswurde zwar ausgearbeitet, war aber noch nicht unterschriftsreif. Shultz und Schewardnadse widmeten ihre Abschlußpressekonferenzen fast ausschließlich „dem Erfolg in der INF–Frage“. Der Vertrag habe „seinen ersten Test bestanden“, erklärten beide übereinstimmend. Nach Ansicht der meisten Genfer Beobachter hätten die kurzfristig aufgekommenen Detailfragen auch von Experten beider Seiten ohne die Inszenierung eines Außenministertreffens gelöst werden können. Doch die Konzentration auf diese Frage sollte davon ablenken, daß keinerlei nennenswerte Fortschritte auf dem Weg zu einer Halbierung der Interkontinentalraketen gemacht wurden. Strittig sind nach wie vor die Einbeziehung see– und luftgestützter Cruise Missiles in ein START–Abkommen, die Frage mobiler landstationierter Interkontinentalraketen sowie der Zusammenhang zwischen START, SDI und dem Raketenabwehrvertrag ABM. In der Frage eines Mandats für die Wiener Verhandlungen über konventionelle Abrüstung sei man sich nähergekommen.