Berliner 129a–Verfahren eingestellt

Berlin (taz) - Ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts auf Unterstützung einer terroristischen Vereinigung gegen einen Berliner Buchhändler wurde jetzt eingestellt. Dem Buchhändler war vorgeworfen worden, die „Revolutionären Zellen“ (RZ) unterstützt zu haben, weil er in seiner Buchhandlung eine Broschüre ausgelegt hatte, in der ein Hinweis auf das Buch „RZ - Wege zum Erfolg“ enthalten war. Das Bundeskriminalamt (BKA) hatte im November letzten Jahres ohne richterlichen Durchsuchungsbefehl die Buchhandlung im Stadtteil Charlottenburg durchsucht und Akten und das persönliche Notizbuch des Buchhändlers beschlagnahmt. Das BKA hatte damals angegeben, im Rahmen eines Verfahrens gegen unbekannte Mitglieder der „Revolutionären Zellen“ zu ermitteln. Unmittelbar nach der Durchsuchung der Buchhandlung waren die Beamten des BKA auch in die Räume des Kreuzberger Satzbetriebes „Gegensatz“ eingedrungen und hatten mehr als 200 Disketten beschlagnahmt. Den Hinweis, so waren damals die Angaben, hätten sie aus dem Notizbuch des Buchhändlers. Doch die Beschlagnahme erwies sich als unhaltbar. Der Bundesgerichtshof, dem eine Beschwerde der Anwältin von „Gegensatz“, von Galen, vorlag, entschied, daß die vom BKA vermuteten „Geschäftsbeziehungen“ zwischen dem Buchhändler und „Gegensatz“ nicht haltbar seien. Das BKA mußte die Disketten ungelesen zurückgeben. Auch im Fall des Buchhändlers mußte die Berliner Staatsanwaltschaft, an die das BKA den Fall übergeben hatte, jetzt das Verfahren einstellen. Die Ermittlungen hatten keinerlei Anlaß zur Anklageerhebung gegeben. bf FORTSETZUNGEN VON SEITE 1