Doppelte Ohnmacht

■ Zum Konflikt zwischen Grünen–Partei und -Fraktion

Ohnmächtigkeit ist ein scheußlicher Zustand. Es heißt, ohne Macht zu sein, seinen Willen nicht zu kriegen, nicht das zu erreichen, was man sich vorgenommen hat. Mit dem Kopf gegen die Wand und mit den Füßen im Sand. So präsentiert sich die Grüne Partei mit ihrer Anzeige gegen die Bundestagsfraktion. Nach dem mutigen Schritt der Fraktion, auf einen GeHier ist das schlechte Gewissen am Werk. Plötzlich liegt die Sache der Moral in den Händen der anderen, der Fraktion, die doch angetreten ist das schmutzigere Geschäft der täglichen Politik zu erledigen. Und die anderen waren die besseren, die radikaleren. Die Mindeststrafe von zwei Jahren für Vergewaltiger nach diesen Auseinandersetzungen weiterhin zu fordern, heißt, über all das, was man von der Zurichtung im Knast weiß, hinwegzugehen. Mit blindem Blick und Eiseskälte. Wie soll es bei den Grünen weitergehen: So viel Mißgunst und Mißtrauen in den eigenen Reihen, so viel politischer Irrsinn und so viel Härte will zerstören. Warum? Maria Neef–Uthoff