Kein „Balkan–Tarif“ für Ausländer

Berlin (dpa/taz) - Höhere Tarife für Ausländer in der Kfz–Versicherung sind nicht zulässig. Mit dieser Entscheidung hat das Bundesverwaltungsgericht in Berlin am Mittwoch eine Anfechtungsklage von sechs großen Autoversicherern zurückgewiesen, die von einigen ausländischen Bevölkerungsgruppen höhere Versicherungsprämien kassieren wollten (s.taz v. 13. u. 18.5.). So sollten von türkischen Autofahrern Zuschläge in Höhe von 50 Prozent, bei Jugoslawen 23 Prozent und bei Griechen 20 Prozent erhoben werden, da diese Gruppen statistisch bei Verkehrsunfällen höhere Schäden verursachten als andere Versicherte. Das Urteil, mit dem die Bundesrichter jetzt einen jahrelangen Rechtsstreit letztinstanzlich beendeten, soll Anfang Juni veröffentlicht werden. Das Bundesaufsichtsamt für das Versicherungswesen (BAV) hatte 1983 die Genehmigung eines besonderen Tarifzuschlags mit der Begründung abgelehnt, daß die Staatsangehörigkeit kein geeignetes Tarifmerkmal sei. Für die Schadenshäufigkeit und - höhe seien vielmehr Kriterien wie häufiger Gebrauch des Autos etwa in Ballungsgebieten oder die Fahrpraxis des Halters entscheidend. Gleichzeitig verstoße ein Ausländertarif gegen das Gleichheitsgebot des Grundgesetzes. Auch die Ausländerbeauftragte hatte Bedenken gegen einen solchen „Balkan–Tarif“ erhoben.