Vobo-Bußgeld für die Katz Amtsgericht Herford entschied: Bußgelder der Städte und Gemeinde sind nichtig / Einzige Bußgeldbehörde wäre das Statistische Bundesamt / Die Kosten trägt die Stadt Herford

Vobo-Bußgeld für die Katz

Amtsgericht Herford entschied: Bußgelder der Städte und

Gemeinde sind nichtig /

Einzige Bußgeldbehörde wäre das Statistische Bundesamt / Die Kosten trägt die Stadt Herford

Berlin (taz) - Unzählige Bußgelder, die die Städte und Gemeinden im Zusammenhang mit dem Volkszählungsboykott verhängt haben, sind rechtsunwirksam, weil sie von der falschen Behörde ausgestellt wurden. Diese Rechtsauffassung vertritt das Amtsgericht Herford in einem jetzt vorliegenden Urteil gegen einen Volkszählungskritiker.

Die Stadt Herford hatte dem jungen Mann ein Ordnungsgeld von 400 Mark wegen Aufrufs zum Boykott ins Haus geschickt. Das genau hätte sie aber nicht tun dürfen, meint jetzt das Herforder Amtsgericht. Aus dem Paragraphen 24 des Bundesstatistikgesetzes nämlich gehe eindeutig hervor, daß das Bundesamt die allein zuständige Bußgeldbehörde bei den Verfahren in Zusammenhang mit der Zählung sei. Eine anderslautende Regelung in der nordrhein-westfälischen Durchführungsverordnung zur Volkszählung ist nach Meinung des Amtsrichters „unwirksam und nichtig“.

Diese fast in allen Bundesländern ähnliche Durchführungsverordnung hatte den Städten und Gemeinden die Zuständigkeit nicht nur für die Durchführung der Zählung, sondern auch für die Ahndung der Zählunwilligen übertragen. Daß dieses Verfahren nicht zulässig ist, begründet das Herforder Amtsgericht auch mit der Tatsache, daß der Volkszählungsboykott eine „bundesweit durchgeführte Aktion“ gewesen sei. Bei solchen Aktionen, führt das Gericht aus „ist es mit dem Gleichheitsgedanken nur schwer zu vereinbaren, wenn jedes Bundesland die Möglichkeit erhält, durch Rechtsverordnung die zuständigen Bußgeldbehörden zu bestimmen“, denn dann „kann es ohne weiteres vorkommen, daß jeweils nach der politischen Ausrichtung eines kommunalen Parlamentes in einem Fall Bußgeldverfahren vorangetrieben wurden, während andere kommunale Gebietskörperschaften keinerlei Schritte gegen Volkszählungsboykotteure bzw. gegen die Aufrufe zum Volkszählungsboykott unternahmen.“

Das Gericht hob das Bußgeld gegen den Volkszählungskritiker auf, die Kosten trägt die Stadt Herford - und der verschlug es anläßlich dieser eindeutigen Aussagen im Urteilstext offenbar derart die Sprache, daß sie keine Rechtsmittel gegen die Entscheidung einlegte und das Urteil rechtskräftig werden ließ. (3 OWI 46 Js 549/87)Ve