Noch kein WAA-Baustopp

■ Bundesverwaltungsgericht verschiebt Entscheidung über erste Teilgenehmigung für WAA / Baustopp nur mit juristischen Klimmzügen zu vermeiden

Noch kein WAA-Baustopp

Bundesverwaltungsgericht verschiebt Entscheidung über erste Teilgenehmigung für WAA / Baustopp nur mit „juristischen

Klimmzügen“ zu vermeiden

Von Gerd Rosenkranz

Berlin(taz) - Die Wiederaufarbeitungsanlage Wackersdorf kann vorerst ohne atomrechtliche Genehmigung und ohne gültigen Bebauungsplan weitergebaut werden. Nachdem der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (VGH) am Dienstag zwei Anträge abgewiesen hatte, die nach der Aufhebung des Bebauungsplans am 29.Januar dieses Jahres einen sofortigen Baustopp der WAA zum Ziel hatten, verschob gestern das Bundesverwaltungsgericht in Berlin seine Entscheidung über die erste atomrechtliche Teilerrichtungsgenehmigung auf den 4.Juli.

Das Bundesverwaltungsgericht hatte über einen Revisionsantrag der WAA-Betreiberseite zu entscheiden, der sich gegen die Aufhebung der 1.atomrechtlichen Teilgenehmigung durch den Bayerischen Verwaltungsgerichtshof (VGH) richtete. Außerdem mußte sich das Bundesverwaltungsgericht mit einer, wie es Betreiber-Anwalt Scheuten nannte, „delikaten und einmaligen juristischen Situation“ auseinanderzusetzen. Hätte sich nämlich das Gericht dem Revisionsantrag der Betreiber angeschlossen, wäre unter Umständen ein sofortiger Baustopp in Wackersdorf die ungewollte Folge gewesen. Der VGH hatte seinerzeit argumentiert, für die betroffenen Anlagenteile - im wesentlichen das Brennelementeeingangslager und äußere Sicherungsanlagen - sei eine atomrechtliche Genehmigung gar nicht nötig. Es genüge das einfache Baurecht und deshalb würde, in sich durchaus logisch, gleichzeitig einen atomrechtlichen Baustopp verhängt. Praktisch blieb dieser Schritt bis heute ohne Konsequenzen, weil die Betreiber auf der Grundlage des Baurechts weiterbauen konnten. Das Bundesverwaltungsgericht war zwar offensichtlich zunächst entschlossen, dem Revisionsantrag der Betreiber zu folgen, die gleichzeitige Aufhebung des atomrechtlichen Baustopps hätte jedoch gewaltiger „juristischer Klimmzüge“ bedurft. Ohne diese Klimmzüge wäre wieder das Atomrecht und mit ihm der Baustopp in den Taxöldener Forst eingezogen.

In dieser Situation entschloß sich das Bundesverwaltungsgerichtshof, erst einmal gar nicht zu entscheiden. Man wolle nichts übers Knie brechen, sagte Gerichtspräsident Horst Sendler vor etwa 100 aus der Oberpfalz eingereisten WAA-Gegnern. Fortsetzung Seite 2