Illegaler Lärm

■ Verwaltungsgericht: Slalomstrecke auf dem Flughafen Gatow ohne Genehmigung betrieben / Jetzt wollen die Anwohner den unterlegenen Porsche-Club anklagen

Illegaler Lärm

Verwaltungsgericht: Slalomstrecke auf dem Flughafen Gatow

ohne Genehmigung betrieben / Jetzt wollen die Anwohner den unterlegenen Porsche-Club anklagen

In der seit rund zwei Jahren währenden Auseinandersetzung mit dem Senat um die samstäglichen bzw. früher sonntäglichen Rennveranstaltungen des Porsche-Clubs und des Deutschen Motorsportverbandes auf dem Militärflughafen Gatow haben die lärmgeplagten Anwohner einen entscheidenden juristischen Erfolg errungen. Die 13. Kammer des Berliner Verwaltungsgerichts unter seinem Vorsitzenden Richter Dr. Peter von Feldmann entschied gestern, daß es sich bei dem knapp drei Kilometer langen, mit Reifen markierten Rundkurs trotz der sonstigen Nutzung als Rollfeld für Flugzeuge um eine sogenannte ortsfeste Neuanlage handelt, für die nach dem 1975 in Kraft getretenen Bundes-Immissionsschutzgesetzes vom Senat ein Genehmigungsverfahren hätte eingeleitet werden müssen. Den Standpunkt der Umweltverwaltung, daß es sich bei der Strecke um eine genehmigungsfreie Altanlage handele, verwarf das Gericht, weil nicht vorgetragen worden sei, daß vor 1975 schon in nennenswertem Umfang Motorsport -Veranstaltungen stattfanden.

Als Folge des Spruches dürften ohne Genehmigung nur noch maximal vier Rennläufe im Jahr stattfinden, denn im 1985 geänderten BIMSCH ist festgelegt, daß das „Üben oder Ausüben“ von Motorsport genehmigungspflichtig ist, wenn es fünf oder mehr Tage im Jahr erfolgen soll. Die Umweltverwaltung hatte für insgesamt zwölf Termine ihren Segen gegeben, wobei der Porsche-Club gestern sogar noch vier weitere zugebilligt haben wollte.

Nun müsse die Behörde ein nachträgliches Genehmigungsverfahren einleiten oder eine „Stilllegung“ der Rennpiste überlegen, führte Richter von Feldmann in der mündlichen Urteilsbegründung aus. Allerdings sei es bei der konstatierten Sachlage in das Belieben der britischen Schutzmacht gestellt, zu bestimmen, wann und in welchem Umfang auf ihrem Territorium überhaupt noch Sportautos fahren dürfen. Schließlich, so von Feldmann, haben die Briten entgegen der Rechtsauffassung des Porsche-Clubs die alleinige Verfügungsgewalt über die Rennstrecke. Schon zu Beginn der vorhergehenden mehrstündigen Verhandlung war von dem ganz graugesichtig wirkenden Experten in Umweltstreitfällen über die ungewöhnliche Kompliziertheit der zu entwirrenden immissionsschutzrechtlichen Materie, die zusätzlich noch mit statusrechtlichen Fragen verquickt ist, geklagt worden.

Ob beim Herumdüsen der Porsches zulässige Lärmgrenzwerte überschritten werden, spielte bei dem Urteil keine Rolle. Dessen „mißliche Konsequenz“ ist von Feldmann zufolge jedoch, daß beim gegenwärtigen Rechtszustand weder die Lärmschutzverordnung eingreift, noch ein BIMSCH -Genehmigungsverfahren mit den Briten zusammen durchgeführt werden kann.

„Ich werde jetzt die Briten auffordern, den Flugplatz für den Porsche-Club zu schließen“, kündigte unterdessen der Anwohner-Anwalt Geulen an. Gleichzeitig werde er von der Staatsanwaltschaft verlangen, ein bisher ausgesetztes Strafverfahren gegen die Vertreter des Clubs wegen des formell illegalen Rennbetriebes weiterzuführen und Anklage zu erheben.thok