Untersuchung beschlossen

■ Im Innenausschuß beschlossen SPD und AL Einsetzung eines Untersuchungsausschusses zum Verfassungsschutz / Aufklärung über Bespitzelung von Journalisten gefordert

Untersuchung beschlossen

Im Innenausschuß beschlossen SPD und AL Einsetzung eines

Untersuchungsausschusses

zum Verfassungsschutz / Aufklärung über Bespitzelung von

Journalisten gefordert

In der gestrigen Sitzung des Innenausschusses beschloß die SPD mit den Stimmen der AL die Einsetzung eines Parlamentarischen Untersuchungsausschusses, der die Rolle des Verfassungsschutzes bei der Parteienbespitzelung und im Mordfall Schmücker untersuchen soll. Obwohl beide Oppositionsparteien sich für die Einsetzung eines Untersuchungsausschusses aussprechen, stimmten die SPD -Abgeordneten dem AL-Antrag nicht zu, sondern brachten einen eigenen ein. Ein von beiden Oppositionsparteien gestellter Antrag hätte zur Folge, daß die AL im Untersuchungsausschuß, ebenso wie die SPD, eigene Zeugen vorladen könnte. Da für die Einsetzung eines Untersuchungsausschusses die Zustimmung nur eines Viertels der Abgeordneten reicht, ist die SPD nicht auf die Stimmen der AL angewiesen.

Der SPD-Abgeordnete Pätzold räumte ein, daß es Gespräche zwischen dem SPD-Chef Momper und den Alliierten im Hinblick auf die Untersuchung des Verfassungsschutzes gegeben habe. Der AL-Fraktionsvorsitzende Wieland äußerte, daß Gegenstand dieser Gespräche zwischen SPD und Alliierten eine Absprache war, derzufolge die AL aus dem Untersuchungsausschuß rauszuhalten sei. Im einzelnen will die SPD im Untersuchungsausschuß Aufklärung über die Bespitzelung von Parteien, Journalisten und Politiker bis hin zum Mordfall Schmücker: Welche Rolle hat der Verfassungsschutz gespielt, hat er Beweismaterial vernichtet oder unterschlagen, gab es ein unzulässiges Zusammenwirken von Staatsanwaltschaft mit Angeklagten, wurden Telefone von Rechtsanwälten abgehört oder Agenten gleich in Anwaltskanzleien plaziert?

Über den 17 Punkte umfassenden SPD-Katalog kann allerdings erst nach der Sommerpause im Herbst geredet werden, wenn der Antrag die Abstimmung im Abgeordnetenhaus passiert hat. Gegen alle Punkte des SPD-Antrages erhob die CDU-Fraktion Einspruch und verlangte formale Änderungen. Ihr paßt nicht, daß die Fragen bereits „politische Wertungen enthielten“. Außerdem wären die Ergebnisse ohnehin nicht für die Öffentlichkeit bestimmt.

Im Nachtrag zum 1. Mai konnte Innen-Staatssekretär Müllenbrock auch diesmal keine präzisen Angaben zu Übergriffen der Polizei in der Nacht vom 1. Mai machen. Weder legte er den internen Untersuchungsbericht der Polizei vor noch die Vernehmungsprotokolle der verprügelten Polizeiführer. Weil in dem Bericht zuviel Polizeiinterna stünden, sei dieser „nicht für die Öffentlichkeit geeignet“, erklärte er. Mit der Mehrheit von CDU und FDP wurde ein Antrag von AL und SPD abgelehnt, von ihr geladene Bürger anzuhören, die zum Teil schwere Verletzungen durch Polizeiknüppel erlitten hatten.

Inzwischen haben sich die betroffenen Bürger zu einer „Verletzten-Gruppe“ zusammengeschlossen mit dem Ziel, eine Strafverfolgung der beamteten Schläger durchzusetzen. Landespolizeidirektor Kittlaus konnte nur hinzufügen, daß inzwischen drei weitere Strafverfahren von Amts wegen gegen Unbekannt eingeleitet worden seien.-time