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SPD-Initiative für "Amnestie-Gesetz"

■ Nur Amnestie kann verhindern, daß wegen Nötigung verurteilte Blockadeteilnehmer Strafe verbüßen müssen

SPD-Initiative für

„Amnestie-Gesetz“

Nur Amnestie kann verhindern, daß wegen „Nötigung“

verurteilte Blockadeteilnehmer Strafe verbüßen müssen

Aus Bremen Dirk Asendorpf

Wer vor dem 13. Mai 1988 zivilen Ungehorsam geübt hat, soll nicht mehr wegen „Nötigung“ bestraft werden. Dies wollen die SPD-regierten Bundesländer mit einem „Amnestie-Gesetz“ erreichen, das am 8. Juli im Bundesrat beraten wird. Am vergangenen Freitag hatten sich die SPD-Justizminister mit der Bundestagsfraktion auf eine Formulierung geeinigt, nach der alle Straftaten begnadigt werden sollen, die vor dem 13. Mai durch „Demonstrationen oder im Zusammenhang mit Demonstrationen mit dem Ziel begangen worden sind, die Öffentlichkeit auf Gefahren oder Nachteile für die Allgemeinheit oder Teile der Bevölkerung aufmerksam zu machen“. Am 13. Mai hatte der Bundesgerichtshof in einem Grundsatzurteil die unterschiedliche Rechtsprechung bei Blockade-Aktionen auf einen Nenner gebracht: Hehre Fernziele dürfen nicht mehr zum Freispruch führen. Der Entwurf für das Amnestie-Gesetz kam auf Initiative von NRW und Bremen zustande und erweitert einen Vorstoß Lafontaines, der im Bundesrat Straffreiheit für alle Proteste gegen die „Nachrüstung“ beantragt hatte. Interview auf Seite 5

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