Ungesunde Datengier

Ungesunde Datengier

Berlin (taz) - In einer fünfseitigen Entschließung haben die Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Länder vor einer einschneidenden Datenerfassung im Gesundheitsbereich gewarnt, wie sie der Gesetzentwurf der Blümschen Gesundheits -„reform“ vorsieht. Die in dem Gesetz zur Leistungskontrolle geplante automatisierte Datenerfassung von Krankenversicherten und Ärzten stellt nach Ansicht der Datenschützer einen „gravierenden Eingriff in das Selbstbestimmungsrecht“ der Patienten dar, der nur dann zulässig wäre, wenn er wirklich eine Kostendämpfung gewährleisten würde.

In dem Gesetzentwurf fehle es jedoch weitgehend an der vom Bundesverfassungsgericht geforderten klaren Festlegung des Verwendungszwecks der erhobenen, sehr sensiblen Patientendaten. Die „allgemeinen Offenbarungsvorschriften“ des ebenfalls neuen Sozialgesetzesbuches würden außerdem nicht ausschließen, daß die Patientendaten auch von Dritten genutzt werden könnten, befürchten die Datenschützer. Das gelte umso mehr, wenn die maschinenlesbare Krankenversicherungskarte für sämtliche Kassenmitglieder eingeführt wird. Die Datenschützer vermissen in dem Gesetzentwurf auch klare datenschutzrechtliche Regelungen. Auch bei dem von der Bundesregierung geplanten Medizinischen Dienst, der gegenüber Ärzten und Patienten eine Kontrollfunktion übernehmen soll, fehle es bisher an gesetzlichen Regelungen über Art und Umfang der dort vorgesehenen Datenspeicherung und ihrer Verwendungszwecke. Ve.