Algenpest kein Tschernobyl

Mit Nachdruck widerspricht die Verbraucherzentrale Berlin der Auffassung des Deutschen Mieterbundes, Köln, nach der man einen gebuchten Nordsee-Urlaub wegen der Gefahr für die Gesundheit durch die Algenpest kündigen könne. Der Vergleich, daß die Algenpest ähnlich zu beurteilen sei wie der Reaktorunfall von Tschernobyl könne nur als unverantwortlich bezeichnet werden. Aus dem Tatbestand der Algenschwemme könne kein Kündigungsrecht wegen höherer Gewalt weder für Pauschalurlauber noch für Privatreisende hergestellt werden.