Versicherung als Datenschlüssel

Berlin (ap/taz) - Gegen die Stimmen von SPD und Grünen hat der Bundestag am Donnerstag eine Änderung des Sozialgesetzbuches verabschiedet, das u.a. auch die Datenweitergabe im Sozialbereich beinhaltet. In der Gesetzesänderung, bei der es in der Hauptsache um die Pfändbarkeit von Sozialleistungen geht, wird auch die künftige Verwendung der Sozialversicherungsnummer geregelt. Eine solche gesetzliche Regelung war nach dem Volkszählungsurteil des Bundesverfassungsgerichts notwendig geworden.

Datenschutzexperten warnen seit langem davor, die unverwechselbare Sozialversicherungsnummer, die jede/r Bundesbürger/in vom Eintritt ins Arbeitsleben bis zum Tod behält, zu einem heimlichen Personenkennzeichen zu machen. Das jetzt verabschiedete Gesetz billigt zahlreichen sozialen Einrichtungen wie z.B. den Krankenversicherungen zu, die Sozialversicherungsnummer als Ordnungsnummer beim Aufbau eigener Dateien zu benutzen. Die Datenschützer von Bund und Ländern bezeichneten die jetzt gültigen Vorschriften als „allgemeine Offenbarungsvorschriften“, die eine zu weitgehende Nutzung durch Dritte zulassen würden. SPD und Grüne warfen der Koalition vor, mit diesem Gesetz zusammen mit dem Sozialversicherungsausweis und mit der geplanten Datenerfassung im Gesundheitsbereich das vom Bundesverfassungsgericht verbotene Personenkennzeichen durch die Hintertür einzuführen und den „gläsernen Menschen“ zu schaffen.

Ve.