Im Prinzip für Pluralismus

Zum Rechtsextremisten-Treffen im ICC  ■ K O M M E N T A R

In der Geschichte der Bundesrepublik hat die Linke vielfach das Recht auf Versammlungsfreiheit eingeklagt und leidvolle Erfahrungen gesammelt; egal ob es sich um Demonstrationsverbote oder die Verweigerung von Versammlungsräumen ging. Kann die eigene Schlechtbehandlung nun eine Gleichbehandlung für den politischen Gegner rechtfertigen? Wohl kaum - solange es sich um einen solchen Gegner handelt. Die rechtsradikale DVU oder die fachistische Mun-Sekte aber können nicht Teil einer demokratischen Gesellschaft sein. Auch wenn es immer wieder auch die Linke treffen kann, muß man die Vermietung von staatlich hochsubventionierten Räumen wie dem ICC an rechtsradikale Gruppen einen Skandal nennen. Die Geschichte Berlins als Zentrum der Mord-Maschinerie der Nazis verbietet solche Steuergeschenke. Nicht ohne Grund darf nach alliierter Anweisung die NPD hier nicht auftreten.

Das Abgeordnetenhaus hat in einem seltenen Fall eines einstimmigen, also fraktionsübergreifenden Beschlusses gegen die Mun-Sekte und die Volksunion Front gemacht. Der Senat aber mißachtet vorsätzlich diesen Beschluß vom vergangenen Jahr, mag er argumentieren, wie er will. Entscheidend ist der politische Wille, der auch einen Weg finden läßt. Anderenfalls kann ein solches Senatsverhalten nur als Unterstützung der Rechtsradikalen ausgelegt werden.

Gerd Nowakowski