Kubat-Räumung schon am 1. Juli?

■ Der Senat kann den Gebietsaustausch mit Ost-Berlin offenbar schon am 1. Juli vollziehen / Der bisheriger Verzögerungsgrund Güterbahnhof Nord entfällt / Ist eine überraschende Räumung des Kubat-Dreiecks geplant? / Noch wird der Stichtag offiziell dementiert

Mittlerweile mehren sich die Anzeichen, daß der Senat den Gebietsaustausch durchaus am 1. Juli vollziehen kann und damit auch dann Zugriff auf das Kubat-Dreieck hat. Vor zwei Wochen hatte er eine Verschiebung auf Mitte Juli angekündigt.

Die Verwaltung des ehemaligen Reichsbahnvermögens (VdeR) erklärte jedoch gestern auf Anfrage der taz, alle Betriebe auf dem von ihr verwalteten ehemaligen Güterbahnhof Nord im Wedding würden rechtzeitig umgesetzt. Damit entfällt der vom Senat bislang genannte Verzögerungsgrund. „Von uns gibt es da gar keine Bedenken“, versicherte VdeR-Sprecher Hoffmann. Am Wochenende seien die Erschließungsarbeiten auf dem Areal beendet. Dann sei noch fünf Tage Zeit, um die Betriebe umzusiedeln, die auf einem Landstreifen standen, der an die DDR gehen soll. Einige der etwa 20 Firmen, meist Schrott und Baustofflager, sind schon umgezogen, andere haben bereits gepackt, um vorübergehend Ersatzquartiere zu beziehen. Die VdeR hatte in aller Eile Ersatzgelände auf der Bahnhofsfläche gerodet und erschlossen. Wie berichtet, hatte sie dabei nicht immer die nötigen Genehmigungen eingeholt.

Senatssprecher Henschel bekräftigte dagegen gestern erneut, der 1. Juli sei als Stichdatum nicht einzuhalten. Als „Hauptgrund“ der Verzögerung nannte er wiederum die Schwierigkeiten am Güterbahnhof Nord. VdeR-Sprecher Hoffmann versetzt das in Erstaunen: „Wir haben uns schon gefragt, wer der Urheber dieser Meldungen war“, sagt er.

Die Besetzer des Kubat-Dreiecks, aber auch andere Menschen, die eine überraschende, brutale Räumung verhindern wollen, fragen sich schon länger, ob der Senat nicht bewußt vom 1. Juli ablenkt. Daraufhin befragt, nannte Senatssprecher Henschel gestern noch ein zweites Hindernis: die genaue Vermessung der Tauschgebiete sei komplizierter als erwartet. Außerdem habe die Senatskanzlei ja schon vor der Besetzung des Kubat-Dreiecks mitgeteilt, der Gebietsaustausch könne sich verzögern.

Damals allerdings war diese Meldung im Zusammenhang mit dem Flächennutzungsplan (FNP) aufgetaucht. AL und SPD hatten vermutet, der Gebietsaustausch werde bis zur Verabschiedung dieses Planwerks verzögert. Nach Meinung vieler Juristen mußte er vor dem Gebietsaustausch rechtskräftig werden, um nicht ungültig zu sein. Jetzt jedoch wurde er rechtzeitig durch die Gremien gejagt und am Dienstag mit seiner Veröffentlichung im Amtsblatt rechtskräftig.

hmt