■ Gegendarstellung
: Dithfurth fälschte keinen Vorstandsbeschluß

G E G E N D A R S T E L L U N G Text vom Vorstandsbeschluß zur Prozeßfinanzierung wurde nicht manipuliert. Die „Beschuldigte“ Jutta Dithfurth wurde nicht angehört; Zieran hat sich geäußert. Die taz berichtete in ihrer Ausgabe vom 15.06.1988 unter der Überschrift „Fälschte Dithfurth Vorstandsbeschluß?“ über Vorwürfe von Walter Oswalt gegen Jutta Dithfurth und Manfred Zieran:

1. Sie hätten „unberechtigt Gelder von einem Prozeßkostenhilfe-Konto der Grünen abgebucht und in die eigene Tasche gewirtschaftet; eine Abstimmung über die Verwendung der Gelder habe es „nie gegeben“.

Das ist falsch. Die Gruppe der Hoechst-Angeklagten beschloß mit der Stimme Oswalts im Frühjahr 1985, daß Manfred Zieran, der die Vorbereitung der Hoechst-Kampagne und des Hoechst -Prozesses übernommen hatte, eine monatliche Aufwandsentschädigung von 550,--DM erhalte. Aufgrund dieses Beschlusses erhielt Manfred Zieran den Aufwand, den er hatte, pauschal erstattet. Jutta Dithfurth erhielt keinen Pfennig. Fortsetzung Seite 2

2) der Bundesvorstandsbeschluß, auf den sich Jutta Ditfurth und Manfred Zieran beriefen, sei „eine Fälschung“, „durch das nachträgliche Einsetzen ganzer Textseiten manipuliert„;

Das ist falsch. Weder der Bundesvorstandsbeschluß noch der zugrundeliegende Antrag wurden verfälscht oder manipuliert.

3) der Bundesvorstandsbeschluß legitimiere nicht Honorarzahlungen an Manfred Zieran, schließe solche Zahlungen ausdrücklich aus; Gelder seien nicht für die „Vorphase“ des Prozesses, sondern nur für die „Hauptphase“ des Prozesses, sondern nur für die „Hauptphase“ bewilligt worden, zu der es wegen Strafantragsrücknahme durch die Hoechst AG nicht gekommen sei;

Das ist falsch.

Der Bundesvorstand hat nicht beschlossen, daß das von ihm bewilligte Geld nur für künftige Kosten (Hauptphase) ausgegeben werden dürfe. Mit dem Beschluß des Bundesvorstandes über die Bewilligung von 40.000 DM zur Unterstützung der Hoechst-Kampagne war die Gruppe der Hoechst-Angeklagten - entsprechend dem üblichen Verfahren in der Entscheidung über die Verwendung der Gelder im einzelnen frei.

4) die „Beschuldigten“ wollen sich zu den Vorwürfen nicht äußern.

Das ist falsch.

Es wurde nicht versucht, Jutta Ditfurth zu den Vorwürfen zu hören. Der Verfasser der Veröffentlichung telefonierte mit Manfred Zieran am 14.6.1988. Manfred Zieran hat die Vorwürfe im einzelnen zurückgewiesen.

Manfred Zieran, Jutta Ditfurth