Deutsches Atompatent für Botha?

Nach Angaben der Grünen hat das Karlsruher Kernforschungszentrum in Südafrika Patente für das sogenannte Trenndüsen-Verfahren angemeldet / Strafverfahren angekündigt  ■  Aus Karlsruhe Rolf Gramm

Neue Belege für eine atomare Zusammmenarbeit zwischen der Bundesrepublik und Südafrika haben die Karlsruher Grünen am Freitag abend veröffentlicht. Danach hat das Karlsruher Kernforschungszentrum (KfK) bereits Anfang der 70er Jahre zwei Patente zur Trennung von Isotopen mittels Trenndüsen in Südafrika angemeldet. Dieses Verfahren dient zur Herstellung hochangereicherten Urans, wie es zum Bau von Atombomben notwendig ist.

Dr. Wolff Geisler, Vertreter der Anti-Apartheid-Bewegung, kündigte an, daß er gegen die Vertreter des Kernforschungszentrums ein Strafverfahren wegen Verstoßes gegen den Atomwaffensperrvertrag einleiten werde. Die beiden fraglichen Patente sind unter den Patent-Nummern RSA 69/6372 und BRD 1794274 bzw. RSA 73/4604 und BRD 2233741 im Veröffentlichungsverzeichnis der Universität Karlsruhe und des Kernforschungszentrums Karlsruhe aufgeführt. Südafrika betreibt seit 1975 eine Pilotanlage zur Urananreicherung, die nach gesicherten Angaben zahlreicher Experten nach dem Trenndüsenverfahren arbeitet. Bislang ließ sich der Tatbestand nicht offiziell bestätigen, da sich Südafrika nicht der Kontrolle durch die Internationale Atomenergiebehörde unterwirft.

Schon lange war dem KfK vorgeworfen worden, Südafrika beim Aufbau dieses Zentrums geholfen zu haben. Bekannt ist etwa, daß der Entdecker des Trenndüsenverfahrens, der KfK -Wissenschaftler Prof. Erwin Becker, im Jahre 1974 das Atomzentrum Valindaba besuchte, wo die Anreicherungsanlage gebaut wurde. Mehrfach waren zudem südafrikanische Atomexperten im Karlsruher Kernforschungszentrum als „Gastforscher“ tätig. Im Jahr 1973 hatte die Essener Firma STEAG, der deutsche Entwicklungspartner des KfK, auf dem Gebiet des Trenndüsenverfahrens mit der südafrikanischen Atomschmiede UCOR bereits einen Vertrag geschlossen, nach dem die Deutschen den Südafrikanern eine Sublizenz für das Beckersche Anreicherungsverfahren überlassen.

Die STEAG zog seinerzeit ihren Antrag auf Export des Trenndüsenverfahrens zurück, nachdem es um dessen Genehmigung Auseinandersetzungen im Bundeskabinett gegeben hatte.

Das KfK hat stets alle Angriffe wegen atomarer Zusammenarbeit mit Südafrika als „absurde Verdächtigungen“ zurückgewiesen. Noch am 1. März erklärte der Pressesprecher des KfK, Klaus Körting, in einem Streitgespräch mit Jutta Ditfurth definitiv: Das „Trenndüsenverfahren ist nicht nach Südafrika geliefert worden“. Mit der jetzigen Entdeckung der Patente werden neue Fragen aufgeworfen. Da das von Südafrika angewandte Verfahren durch die jetzt entdeckten Patente geschützt sei, so argumentieren die Grünen, dürfe es nur mit Zustimmung des KfK angewandt werden. Für den Fall, daß Südafrika die Patente ohne Genehmigung der Patentinhaber in Anspruch genommen habe, stelle sich die Frage, weshalb dagegen keine patentrechtlichen Schritte unternommen wurden. Spekulationen gehen in Richtung existierender Geheimverträge zwischen Südafrika und der Bundesregierung.