Keine Aktien für Apartheid

■ Kleinaktionäre der Bremer Lagerhaus-Gesellschaft wollen BLG-Vorstand und Entlastung verweigern: Umschlag von namibischem Uran verstößt gegen Völkerrecht

Ist die Bremer Lagerhaus-Gesellschaft (BLG) eine Bande von Hehlern und Schiebern, die unter Bruch des Völkerrechts gestohlenes Uran in bremischen Häfen umschlägt? Sieben Kleinaktionäre wollen am morgigen Mittwoch auf einer BLG -Aktionärsversammlung Vorstand und Aufsichtsrat die Entlastung verweigern, weil nach wie vor Güter des südafrikanischen Apartheids-Regimes in bremischen Häfen gelöscht werden. Neben Obst und Wolle aus Südafrika findet selbst Uran, das im besetzten Namibia abgebaut wurde, über die bremi

schen Häfen seinen Weg in europäische Atomkraftwerke.

„Im Prinzip“ hat sich auch der Bremer Senat, mit 50,4 Prozent Mehrheitsaktionär der BLG, gegen den Handel mit Südafrika und für Wirtschafts-Sanktionen gegenüber dem Apartheidsregime ausgesprochen. Konkret hat sich Hafensenator Konrad Kunick, gleichzeitig Senatsvertreter im BLG-Aufsichtsrat, bislang jedoch nicht in der Lage gesehen, den Umschlag von südafrikanischen Waren in Bremen zu stoppen. Argument des Senators: Entsprechende Dekrete der UNO

hätten nicht den Charakter einer verbindlichen Rechts-Norm. Außerdem: Solange Südafrika auf die Häfen von Hamburg oder Rotterdam ausweichen kann, sind Bremer Boykott-Alleingänge sinnlos.

Ob Kunick dafür ausgerechnet bei der BLG -Aktionärsversammlung in der Stadtwaage einen Rüffel bekommt, ist fraglich. Der BLG-Vorstand hält die Initiative der rüstungs-und apartheids-kritischen BLG-Aktionäre, ihm deshalb die Entlastung zu verweigern, schlicht für „unzulässig“.

kvr