Keine Strafe für Waffen-Fund

■ GAL-Abgeordnete hatten 1986 Kisten für Südafrika geöffnet und wurden angezeigt

„Das war's dann.“ Lapidar beendete der Hamburger Amtsrichter Brüggemann am Dienstag den Prozeß gegen sechs Ex-oder Noch -Abgeordnete der dortigen Grün-Alternativen Liste (GAL). Staatsanwalt Klein hatte einer Einstellung des Verfahrens wegen geringer Schuld zugestimmt. Das Vergehen der sechs Frauen: Sie hatten zusammen mit ihrem damaligen Fraktionsassistenten am 4. Dezember 1986 in der Lagerhalle 3 der senatseigenen Hamburger Hafen und Lagerhaus AG (HHLA) zum Export nach Südafrika bestimmte Jagdwaffen und Munition aufgestöbert und sich dabei laut Anklage des Hausfriedensbruchs und der Sachbeschädigung schuldig gemacht.

Die Damenriege auf der Anklagebank sah es indes genau andersrum. „Wir klagen den Senat an“, so Conny Jürgens, „daß solche Exporte über den Staatsbetrieb HHLA immer noch möglich sind“. Nach einem Tip eines Informanten habe sie damals die zuständige Polizeidienststelle alarmiert. Der Beamte am Apparat habe auch zugegeben, daß auf dem Geländer der HHLA häufig Waffen wegkämen oder unter Verstoß gegen das Kriegswaffenkontrollgesetz geschmuggelt würden. Er habe aber diesem konkreten Verdacht nur nachgehen wollen, wenn die GAL ihren Informanten nenne. „Daraufhin sind wir ohne Polizei losgezogen“, erinnert sich die Abgeordnete vor Gericht.

Die durch den Presserummel um die GAL-Aktion aufgescheuchten Behörden stellten damals fest, der Export der in der Halle gefundenen Schrotflinten sei völlig legal. Erstens weil sie keine Kriegswaffen seien, zweitens weil sie zwar in Bayern hergestellt, dann aber nach Österreich ausgeführt wurden, und Hamburg somit nur Durchfuhrland sei. „Dänische Behörden haben das offenbar schon mal anders gesehen und derartige Waffen unter Verweis auf das gegen Südafrika verhängt UNO -Waffenembargo zurückgeschickt“, berichtete Ulla Bussek. Zum Beweis für die Behauptung der GALierinnen, diese Art von Flinten würden in den Homelands „zum Auseinandertreiben von Demonstrationen“ eingesetzt, zitierte sie aus einem Bericht über ein schwarzes 14jähriges Kind, dem 31 Schußwunden zugefügt worden waren.

Für den verantwortlichen Leiter der Lagerhallen, inzwischen als ungeeignet auf einen anderen Posten versetzt, spielte diese Motivation keine Rolle. Er holte seinerzeit die Polizei und stellte Strafantrag - im Namen des HHLA -Vorstands, der sich selbst dafür möglicherweise zu fein war.

Da jedoch nicht geklärt werden konnte, ob die Angeklagten die Kisten mit den Waffen selber aufgerisssen und die Aufforderung zum Verlassen der Halle gehört hatten, blieb jetzt dem Gericht nur die Einstellung des Verfahrens.

Ute Scheub