Scharfe Kritik an aparten Geschäften

■ Auf der Jahreshauptversammlung der Bremer Lagerhaus-Gesellschaft sorgten sieben „kritische Aktionäre“ für eine Diskussion über den Südafrika-Handel in Bremen / „Wir sind die Hehler“

Nicht der Südafrika-Umschlag über die bremischen Häfen, sondern die Diskussion darüber war den rund 80 Unternehmern ausgesprochen unangenehm, die sich gestern in der ehrwürdigen Stadtwaage versammelt hatten. Bislang wurden die Jahreshauptversammlungen der Bremer Lagerhaus-Gesellschaft nur von querulierenden Vertretern diverser Aktionärs -Schutzvereinigungen gestört. Einige Kritiker des Südafrika -Handels waren 1987 noch von den Formalien überfahren worden. Doch in diesem Jahr hatten sich sieben „kritische Aktionäre“ aus der Anti-Apartheid-Bewegung auch im Aktienrecht sachkundig gemacht.

Thorsten Maass warf dem BLG-Vorstand Kurzsichtigkeit vor: nur das Geschäft mit den Weißen sei interessant. „Was passiert, wenn die Kuh, von der die BLG noch Milch bezieht, geschlachtet wird?“ Nach der Übernahme der Regierung durch die schwarze Bevölkerungsmehrheit sei es kein Wunder, wenn die bremischen Häfen ihr Ladungsaufkommen etwa zugunsten skandinavischer Häfen verlören. Schließlich boykottierten die skandinavischen Länder das Regime der Rassisten, während Bremen sogar als Ausweichhafen be

nutzt werde, um diesen Boykott zu umgehen.

Beantragt wurde auch, 45.000 Mark aus dem Bilanzgewinn zusätzlich in die Rücklagen einzustellen, um damit später Häfen in den an Südafrika grenzenden Frontstaaten zu unterstützen - der Anteil dieser Summe am Jah

resüberschuß entspricht dem Anteil des Südafrika-Umschlags am Gesamtumschlag der BLG.

„Wir sind die Hehler“, fügte die Aktionärin Edith Schütt hinzu. Schließlich verstoße der Export von Gütern aus Namibia gegen einen Beschluß des UNO-Rates für Namibia. Vor allem von

Häfensenator Konrad Kunick, Mitglied des Aufsichtsrats, wurde verlangt, bei der BLG dafür zu sorgen, daß die Uranlieferungen aus Namibia endlich aufhören - Kunick hatte dies vor drei Wochen angekündigt (vgl. taz vom 8.6.).

Für BLG-Chef Fastenau je

doch bleibt der Boykott südafrikanischer Waren eine Entscheidung der politischen Gremien und nicht der BLG. Wenn ein Gutachten zu dem Schluß gekommen sei, daß im Universalhafen Bremen keine Umschlagsverpflichtung bestehe, sei das für die BLG nicht bindend. Fastenau: „Solange es nicht verboten ist, machen wir es.“ Die Rechtskraft der Beschlüsse des Namibia-Rates sei „zumindest umstritten“. Zudem könne ein einseitiger Boykott dazu führen, daß Ladung auch aus und nach anderen Gebieten Afrikas verloren gehe, wenn sich für Linien, die dort mehrere Häfen bedienen, der Umschlag in Bremen wegen des Boykotts nicht mehr lohnt.

Wenn schon ihre Anträge auf Nichtentlastung des Vorstandes und des Aufsichtsrats allesamt abgelehnt wurden, sorgten die kritischen Aktionäre bei den Neuwahlen zum Aufsichtsrat doch für Einzelabstimmung. In einer Gemenge-Lage mit unzufriedenen Kleinaktionären handelte sich Wirtschaftssenator Beckmeyer mit 284 Nein-Stimmen die größte „Niederlage“ ein. Gefährdet war sein Wahl dennoch nicht: Allein die Stadtgemeinde Bremen verfügt über 121.000 Stimmen.

mc

siehe auch Seite 18