Kosmetik bei SPD-Ausländerkonzept

SPD stellt Konzept zur Neufassung des Ausländergesetzes vor / Restriktiven Charakter des geltendes Rechts beibehalten / Änderungen an Einzelpunkten / Feste Aufenthaltserlaubnis nach fünf Jahren  ■  Aus Bonn Oliver Tolmein

Die SPD-Bundestagsfraktion hat gestern in Bonn einen Antrag mit Grundsätzen für ein neues Ausländergesetz vorgestellt. In dem achtseitigen Papier wird von einer Beibehaltung des Anwerbestopps ausgegangen. Da die BRD allerdings bis 1973 „de facto ein Einwanderungsland war“, will die SPD mit dem neuen Ausländerrecht „den Betroffenen eine überschaubare und zuverlässige Grundlage für ihre Lebensplanung geben“. Besondere Bedeutung wird deswegen „dem Gesichtspunkt der Berechenbarkeit“ zugemessen.

In den Grundsätzen selber drückt sich das so aus, daß der grundsätzlich restriktive Charakter des geltenden Ausländerrechts beibehalten, die Fülle von Einzelanweisungen, Sondervorschriften und Verordnungen allerdings zurechtgestutzt werden soll. Kern der SPD -Vorstellungen ist, daß die Aufenthaltsberechtigung über zwei Verlängerungsfristen nach insgesamt fünf Jahren zu einer festen Aufenthaltserlaubnis führt, und ein neuzuschaffendes „Niederlassungsrecht“. Dieses kann nach achtjährigem Aufenthalt von AusländerInnen in der BRD erworben werden und beinhaltet eine „Gleichstellung des Ausländers hinsichtlich seiner Rechte mit einem Deutschen“. Ein allgemeines Wahlrecht kann erst durch die Einbürgerung erworben werden, die nach SPD-Vorstellungen nach zehnjährigem Aufenthalt möglich sein soll.

Die SPD will auch die Ausweisungsgründe modifizieren. Künftig sollen demnach AusländerInnen, die wegen Begehung einer Straftat zu sechsmonatiger Haft rechtskräftig verurteilt sind, ausgewiesen werden können, wenn sie eine Aufenthaltserlaubnis für bis zu einem Jahr haben. Bei einem Aufenthalt von bis zu fünf Jahren in der BRD soll die Ausweisung erst nach einer Verurteilung zu Freiheitsstrafen von mindestens drei Jahren möglich sein. Grundsätzlich sollen Ausländer ausgewiesen werden können, wenn sie in einer „verbotenen Vereinigung“ mitgearbeitet haben. Außer diesen „Grundsätzen“ hat die SPD noch eine Verschärfung des Verfahrensrechtes vorgeschlagen, damit bei künftigen Anwerbungen von AusländerInnen ein „unkontrollierter Zuzug“ wie bis zum Anwerbestopp 1973 verhindert wird.

AusländerInnen sollen demnach nur eine Aufenthaltserlaubnis erhalten, wenn der künftige Arbeitgeber „angemessenen Wohnraum nachweisen kann“. Außerdem soll die Aufenthaltserlaubnis mit der Auflage versehen werden können, daß in Kursen die deutsche Sprache erlernt wird.