Luftkreuz-Beschwerde

Kaum hatte gestern die Alliierte Beschwerdestelle geöffnet, als Rechtsanwalt Rainer Geulen die erste Beschwerde vorlegte. Es geht ums vom Senat geplante Luftkreuz. Zwei Anwohnerinnen des Flughafens Tegel beschweren sich über die am 27. Juni von Luftattaches getroffene Entscheidung über die Zulassung weiterer Flüge. Schon jetzt sei die Lärmbelastung unzumutbar hoch. Die Grenzwerte in der Umgebung von Flugplätzen liegen bei 55 Dezibel/A am Tag. In Tegel liegen sie dagegen bei 67 bis 75 Dezibel/A.

Viel Hoffnung scheint Anwalt Geulen jedoch nicht in die Beschwerdestelle zu stecken. „Der Verlauf der nunmehr vorgelegten Beschwerde wird zeigen, ob die Auffassung der Kritiker dieser Einrichtung zutrifft, daß diese die Entscheidungen der Alliierten in jedem Fall bestätigen wird.“

Gemäß dem Alliierten-Gesetz vom 4. Mai 1988 kann sie zwar bei „Handlungen oder geplanten Handlungen der Alliierten“, wenn diese „auf den Beschwerdeführer nachteilige Auswirkungen haben können“, angerufen werden. Sie stellt jedoch kein unabhängiges Gericht dar und vergibt nur nicht -bindende Empfehlungen an die Kommandantur oder den Stadtkommandanten. Gegen deren Maßnahmen gibt es jedoch noch immer keinen Rechtsbehelf.

E.K.