Albrechts lasche Verteidigung

Niedersachsens Ministerpräsident will gegen Ex-Wahlkampfmanager von Rath Strafanzeige erstatten: „Das Gespräch fand nicht statt“ / Von Rath: „Ich bleibe bei meinen Aussagen“  ■  Aus Hannover Jürgen Voges

Der niedersächsische Ministerpräsident Ernst Albrecht hat gestern eine Strafanzeige wegen Verleumdung und übler Nachrede gegen den Ex-CDU-Wahlkampfmanager Laszlo Maria von Rath angekündigt. In einer gestern verbreiteten Erklärung bestritt Albrecht, „an einer beabsichtigten Beteiligung der CDU an einer noch zu genehmigenden Spielbank“ mitgewirkt zu haben.

Die Stellungnahme des Minsterpräsidenten behandelt ausführlich das von Rath behauptete Gespräch mit Hasselmann, Haaßengier und von Rath, bei dem der damalige Schatzmeister Albrecht eine CDU-Spielbankbeteiligung zögernd gebilligt haben soll. Laut Albrecht hat „ein Gespräch dieses Inhalts nicht stattgefunden“. Raths Behauptungen seien „unwiderleglich falsch“, weil dieser bereits im Februar 1971 den Beteiligungsvertrag mit der Spielbankgruppe Kalweit abgeschlossen habe. Zum Schatzmeister der CDU sei er jedoch erst am 28.April 1971 gewählt worden. Albrecht betont, daß von Rath den Beteiligungsvertrag „ohne einen von mir gebilligten Auftrag“ abgeschlossen habe. Die Frage, ob andere CDU-Größen einen solchen Auftrag erteilt haben könnten, spart Albrechts Erklärung aus.

Laszlo Maria von Rath hielt gestern in einer ersten Stellungnahme gegenüber dpa seine Aussage aufrecht, daß er Albrecht, den CDU-Vorsitzenden Hasselmann und den damaligenCDU-Generalsekretär Haaßengier vor Abschluß des Vertrages informiert habe. Den genauen Termin des Mittagessens im Luisenhof könne er nach 20 Jahren allerdings nicht mehr angeben. Es müsse wohl im Jahre 1970 gewesen sein. „Daß Albrecht damals noch kein Schatzmeister war“, so sagte von Rath weiter, „spielte gar keine Rolle.“