Mieterhöhung mit Fehlern

■ Mieterhöhungen im Sozialen Wohnungsbau vom Mieterverein kritisiert / Verwaltungs- und Instandhaltungskosten können pauschal gefordert werden

In einem offenen Brief an den Bausenator sowie die Bauexperten anderer Fraktionen kritisiert der Mieterverein die seit dem 1. Juli wirksam gewordenen Mieterhöhungen von bis zu 30 Mark monatlich im Sozialen beziehungsweise Steuerbegünstigten Wohnungsbau. 600.000 Mieter seien von der Erhöhung betroffen. Sie geht auf die von Bundesregierung und -rat beschlossene „Zweite Verordnung zur Änderung wohnungsrechtlicher Vorschriften“ zurück.

Erhöht wurden die sogenannten Verwaltungs- und Instandsetzungspauschalen, die den größten Teil der Miete im Sozialen Wohnungsbau ausmachen. „Seit Jahren fordern wir, daß die Summe zweckgebunden und nicht pauschal festgelegt wird“, sagt Rainer Wild vom Mieterverein. „Denn mit der jetzigen Regelung darf der Vermieter die Instandhaltungspauschale ohne Nachweis über die tatsächliche Höhe und die Verwendung der Kosten voll ausschöpfen und mit dem Geld nach Mallorca reisen.“

Darüber hinaus wiesen 70 Prozent von fast 2.000 geprüften Mieterhöhungen formelle oder inhaltliche Fehler auf. So versuchen etwa eine Reihe von Vermietern die Heizungspauschalen - sowohl Fernheizung als auch Sammelheizung - doppelt zu berechnen; oder nehmen nicht die vorgeschriebene Verringerung der Pauschalsätze vor, wenn sich der Mieter vertraglich für kleine Instandhaltungen verpflichtet hat. In diesem Zusammenhang weist der Mieterverein darauf hin, daß das sogenannte „Mietausfallwagnis“ nicht mehr als zwei Prozent betragen darf.

Zur geforderten Reform des Sozialen Wohnungsbaus gehört neben dem Beibehalt der Gemeinnützigkeit und dem Verzicht auf Entschuldungsgewinne auch, daß die Sozialbindung dauerhaft gesichert bleiben soll. Seit 1988 gelten 46.000 Wohnungen durch vorzeitige Rückzahlung oder aber planmäßige Tilgung der Darlehen nicht mehr als „öffentlich gefördert“ und sind aus der Sozialbindung herausgefallen. Bis 1995 werden es 74.000 weitere Wohnungen sein, deren Mieter fortan mit Mieterhöhungen von 30 Prozent in drei Jahren zu rechnen haben.

Pressesprecher Weninger von der Bauverwaltung sagte zu den Forderungen, der Mieterverein wolle das Mietsystem von „Adam und Eva reformiert haben“. Zusätzliche staatliche Kontrolle anstelle der Pauschalen werde in seiner Verwaltung jedoch abgelehnt, weil damit die Tätigkeit im Sozialen Wohnungsbau gehemmt werde. Die jetzige Regelung sei im Sinne der Mieter, zumal die Vermieter viel höhere Pauschalen gefordert haben.

E.K.