Puffkönig muß zahlen...

■ ...allerdings nur die Rückflugtickets für zwei Thaifrauen, die im „Blauen Engel“ für ihn anschafften

Immerhin: Für zwei seiner thailändischen Prostituierten muß der Bremerhavener Bordellbesitzer Herbert Gebauer nun die Rückflugkosten nach Bangkok tragen. Das entschied das Bremer Oberverwaltungsgericht und beendete damit einen jahrelangen Rechtsstreit zwischen der Stadt, die die beiden 1982 ausgewiesen hatte, und ihrem bekanntesten Bordell, dem „Blauen Engel“ in der Lessingstraße. Dennoch: Die Geschäfte Gebauers mit Thaifrauen gehen ungeschmälert weiter.

Der Streit zwischen der Stadt und Gebauer beschäftigte sechs Jahre lang bundesdeutsche Rechtspfleger bis zum Bundesverwaltungsgericht. Wenn ein Arbeitgeber AusländerInnen ohne Arbeitserlaubnis beschäftigt, muß er auch die Kosten dafür tragen, wenn sie von der Ausländerpolizei erwischt und in ihre Heimat abgeschoben werden. Darin waren sich die Richter aller Instanzen einig. Aber bei Prostitution? Dafür sei ohnehin keine Arbeitserlaubnis zu bekommen, fand das Bremer Oberverwaltungsgericht vor Jahren, und wies die Forderung der Stadt an den Wirt des „Blauen Engel“ zurück. Das Bundesverwaltungsgericht in Berlin jedoch gab dem Kampf gegen die illegale AusländerInnenbeschäftigung Vorrang und verwies den Fall an die Bremer Richter zurück, wo sich im vergangenen Monat jedoch ein ande

rer Senat damit beschäftigte (taz vom 8.6.). Ihr Urteil, in dem sie sich der Entscheidung ihrer Berliner Kollegen anschlossen, legten die Bremer Richter jetzt vor.

Daß der Bremerhavener Puffkönig die Stirn hatte, so hartnäkkig um die 4.000 Mark zu streiten, hat eine Vorgeschichte: Ein umfangreiches Strafverfahren gegen ihn aus dem Jahre 1982 ist folgenlos im Sande verlaufen. Damals war wegen Menschenhandel, Förderung der Prostitution und wegen Verstößen gegen das Arbeitsförderungsgesetz gegen Gebauer ermittelt worden. Gescheitert ist das Verfahren an einer Kleinigkeit: Zwei Thai-Frauen berichteten, wie sie im „Blauen Engel“ für Gebauer anschafften. Jedoch: Der Dolmetscher war nicht vereidigt. Kripo und Staatsanwaltschaft hätten die beiden noch gebraucht, damit sie ihre Aussagen gerichtsverwertbar wiederholen, doch die Kollegen von der Ausländerpolizei waren schneller: Sie setzten die beiden in's Flugzeug. Just um die Kosten der beiden Tickets ging der Rechtsstreit.

Ungeschmälert läuft indessen das Geschäft mit Thai -Prostituierten in Bremerhaven: In den ersten Monaten dieses Jahres stellte die Polizei in mehreren Bordells insgesamt 85 Thai-Frauen, die inzwischen zum großen Teil in ihre Heimat abgeschoben worden sind.

mw