Tarifvertrag bei der Volksfürsorge: Bei Bedarf abzuschaffen

Berlin (taz) - Der umstrittene Mitbestimmungs-Tarifvertrag bei der gewerkschaftseigenen Versicherungsgesellschaft Volksfürsorge ist abgeschlossen.

Nach einer Erklärung der Gewerkschaft HBV am Montag wurde allerdings eine wichtige Einschränkung gemacht: Der am 1.Juli in Kraft gesetzte Vertrag hat eine Protokollnotiz erhalten, wonach die Regelung jederzeit in eine „inhaltlich gleiche Betriebsvereinbarung“ gegossen werden kann, „wenn das für den Erfolg von künftigen Verkaufsverhandlungen erforderlich ist“.

Der Grund dafür sind die Schwierigkeiten, die bei den Verkaufsverhandlungen von 75 Prozent der VoFü-Anteile an die Deutsche Genossenschaftsbank aufgetreten sind. Der Verkauf ist inzwischen geplatzt.

Die DG-Bank hatte die übertariflichen Gehälter und überdurchschnittlichen Mitbestimmungsrechte bei der VoFü kritisiert und eine vorherige Angleichung an die Verhältnisse der übrigen Branche gefordert. Der Chef der Gewerkschaftsholdig BGAG hatte daraufhin von der VoFü-Spitze verlangt, einen Mitte Juni mit der HBV verabschiedeten Vertragsentwurf wieder rückgängig zu machen.

Der HBV-Vorsitzende Volkmar und sein designierter Nachfolger Schwegler sprachen am Montag von einem „weiteren wichtigen Schritt zur Absicherung einer in der Volksfürsorge seit Jahrzehnten bewährten Praxis“. Im Konfliktfall dürfte diese Absicherung allerdings kaum tragfähig sein.

Während bei Tarifverträgen die Federführung bei den Gewerkschaften liegt, ist sie bei einer Betriebsvereinbarung beim Betriebsrat, der stärker unter dem Druck der Geschäftsleitung und der Belegschaft steht. Außerdem wurde nichts über die Kündigungsfristen für eine solche Betriebsvereinbarung gesagt. Es ist nicht ausgeschlossen, daß die Geschäftsführung das als Hebel für die Verschlechterung der derzeitigen Regelungen benutzt.

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