Stotternder Start bei Hammadi

In Frankfurt begann gestern unter scharfern Sicherheitsmaßnahmen der Prozeß gegen Mohammed Ali Hammadi / Der Angeklagte schweigt sich am ersten Tag aus  ■  Aus Frankfurt Heide Platen

Mit dürren Worten verlas der Staatsanwalt gestern mittag die dramatische Anklage gegen den - möglicherweise - gerade 24 Jahre alten Libanesen Mohammed Ali Hammadi. Er wird beschuldigt, im Juni 1985 ein Flugzeug der amerikanischen Linie Trans World Airlines von Athen nach Beirut entführt zu haben. Die Boeing 727 war am 14.Juni 1985 mit 145 Passagieren und acht Besatzungsmitgliedern an Bord von Athen aus zu einem Flug nach Rom gestartet. Fünf Minuten nach dem Start sei Hammadi zusammen mit seinem Landsmann Izz-Al-Dine mit Handgranaten und einer Pistole bewaffnet ins Cockpit eingedrungen. Er habe den Piloten mit Schlägen zu einer Kursänderung nach Beirut gezwungen. Während der mehrtägigen Entführung, in der die Maschine mehrfach zwischen Beirut und Algier hin- und herdirigiert worden war, habe er den amerikanischen Marinetaucher Robert Stethem ermordert und wiederholt zahlreiche Passagiere mit Schlägen und Tritten mißhandelt und sie anschließend ausgeraubt. Stethem war nach einem heftigen Streit der Entführer mit dem Beiruter Flughafenpersonal durch einen Kopfschuß umgebracht und auf die Rollbahn und vor die Kameras der internationalen Fernsehgesellschaften geworfen worden. In der Folge der Entführung, deren Geiseln teils bis zum 30.Juni 1985 von Amal-Milizen oder Mitgliedern der schiitischen Hizbollah, der auch Hammadi zugerechnet wird, festgehalten wurden, ließ der Staat Israel 700 libanesische und palästinensische Gefangene frei. Fortsetzung Seite 2

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Die Sicherheitsvorkehrungen im eigens für zwölf Millionen Mark ausgebauten Sicherheitstrakt im Gefängnis in Frankfurt -Preungesheim sind aufwendig. Die über 100 in- und ausländischen JournalistInnen passieren zahlreiche Sperren und werden zweimal einer Leibesvisitation unterzogen. Taschenmesser, Nagelfeilen, kleine Radios wandern in die Schließfächer. Im Saal sitzt die dritte große Strafkammer hinter einer riesigen Trennscheibe, die Verhandlung wird durch Lautsprecher übertragen.

Zu Beginn der Verhandlung versucht der Vorsitzende der Jugendstrafkammer, Heiner Mückenberger, Klarheit in die Personalien des Angeklagten zu bringen. Der ist möglicherweise - am 13.Juli 1964 geboren. Aufgrund dieses Datums steht er vor einem Jugendgericht und hat, sollte er verurteilt werden, höchstens mit einer Freiheitsstrafe von zehn Jahren zu rechnen. Der Rechtsvertreter der Nebenklage, der Eltern und Geschwister des getöteten Stethem und anderer Passagiere vertritt, nannte das gesamte Verfahren „eine politische Entscheidung“, die von der Angst um den seit anderthalb Jahren im Libanon entführten Bundesbürger Cordes geprägt worden sei. Das Gericht werde so zum Opfer noch andauernder terroristischer Straftaten der „Freunde und Verwandten“ Hammadis gemacht.

Bis zum Mittag überstanden die ProzeßteilnehmerInnen ein halbes Dutzend Anträge der Verteidigung und ebenso viele Pausen. Die Personalien des Angeklagten waren dennoch nicht festzustellen. Hammadi schwieg sich aus. Dem Antrag, den Dolmetscher auszuwechseln, gab das Gericht nicht statt. Er hatte der Bundesanwaltschaft sowohl bei den Vernehmungen als auch bei einer Zellendurchsuchung assistiert. Unklarheit besteht auch weiter über die Verteidigung Hammadis. Die ursprünglich von ihm verpflichteten Eheleute Steck und Steck -Bromme lehnt er jetzt ab. Mit Steck habe er schwere Kontroversen, seiner Ehefrau traue er daher auch nicht mehr. Er wolle dafür zwei Hamburger KollegInnen verpflichtet sehen. Der Vorsitzende Richter vertagte diese Entscheidung, wie auch einige andere, auf die folgenden Verhandlungstage und ließ die Anklage verlesen: Flugzeugentführung und Mord, Geiselnahme, gefährliche Körperverletzung, räuberische Erpressung, fortgesetzte schwere Raubtaten, Verstöße gegen das Sprengstoffgesetz und Urkundenfälschung. Hammadi hatte vorher erklärt, bis zu einer Entscheidung über seine Anträge sage er gar nichts mehr. Seine Wahlverteidiger ließen außerdem noch einmal wissen, daß er „vorerst“ weder zum Lebenslauf noch zur Tat Stellung nehmen werde.