Elefantenhochzeit illegal

Monopolkommissar hält Einstieg von Daimler-Benz bei MBB für kartellrechtlich unzulässig  ■  Von Kurt Zausel

Berlin (taz) - Der Vorsitzende der Monopolkommission, Prof. Ulrich Immenga, hat anläßlich der Vorlage des neuesten Gutachtens über den Stand der Konzentration in der bundesdeutschen Wirtschaft die geplante Übernahme von Messerschmitt-Bölkow-Blohm (MBB) durch die Daimler-Benz AG als kartellrechtlich zumindest problematisch bezeichnet. Der aus dem Zusammenschluß des größten bundesdeutschen Unternehmens mit dem größten Luft- und Raumfahrtkonzern der Bundesrepublik entstehende Rüstungskonzern würde das Kriterium der Marktbeherrschung „wohl erfüllen“. Grundsätzlich sei es nicht zu rechtfertigen, daß der Staat Risiken der Unternehmensführung vorsorglich abdecke. Dieser Einwand richtet sich gegen die von Daimler-Benz geforderte Abdeckung der finanziellen Airbus-Risiken durch die Bundesregierung. Einem Bericht der 'Wirtschaftswoche‘ zufolge sollen Finanzminister Stoltenberg und Wirtschaftsminister Bangemann übereingekommen sein, die Wechselkursrisiken für das Airbus-Programm bis zum Jahr 1994 zum größeren Teil zu übernehmen. Gerechnet wird mit einem Betrag von mindestens vier Milliarden DM.

Allein bis Ende 1987 seien schon 4,6 Milliarden DM aus dem Staatshaushalt zugunsten des Airbus-Programms geflossen. Eine mögliche Eigenbeteiligung seitens Daimler-Benz ist gegenwärtig noch offen. Wie die 'Wirtschaftswoche‘ berichtet, plädiere Stoltenberg für eine fünfzig- und Bangemann für eine fünfundzwanzigprozentige Risikobeteiligung durch Daimler-Benz. Der Monopolkommissar zeigte sich skeptisch, ob die geplante Elefantenhochzeit verhindert werden könne. Was kartellrechtlich möglich sei, müsse nicht unbedingt politisch umgesetzt werden. Eine kartellrechtliche Untersagung des Zusammenschlusses könne jederzeit vom Bundeswirtschaftsministerium aufgehoben werden. Äußerungen von Bundeswirtschaftsminister Bangemann, daß Bonn diesen Zusammenschluß wünsche, nannte Immenga in diesem Zusammenhang „äußerst problematisch“. Wenn der Einstieg von Daimler-Benz politisch gewünscht werde, „und das dann letztlich auch mit öffentlichen Mitteln indirekt noch gefördert wird“, dann sei dies ein Verfahren, „das unserer Rechtsordung kaum entspricht“. Die Frage sei berechtigt, was in einem solchen Falle die Kommission überhaupt noch zu sagen hätte.

Solchen Einwänden hat mittlerweile der parlamentarische Staatssekretär und Koordinator für Luft- und Raumfahrt im Bundeswirtschaftsministerium, Erich Riedl, entgegengehalten, daß eine Beteiligung von Daimler-Benz an MBB ein notwendiger Schritt zur Sicherung der Wettbewerbs-Chancen für die bundesdeutsche Luft- und Raumfahrtindustrie sei. „Wir müssen“, so Riedl, „was unsere Chancen auf dem Weltmarkt anbetrifft, in diesem Bereich wettbewerbsfähig sein. So, wie die heutigen Strukturen über mehrere Firmen verteilt sind, kann es nicht weitergehen.“

Insgesamt sieht die Monopolkommission allerdings trotz der anhaltenden Unternehmenskonzentration keinen akuten Handlungsbedarf für eine Änderung des Kartellrechtes. Gegenüber 1984/85 ist im Berichtszeitraum 1986/87 mit 1.689 Unternehmenszusammenschlüssen eine Steigerungsrate von 32 Prozent zu verzeichnen. Ganze fünf Fusionen wurden seitens des Kartellamtes untersagt. Trotz des Fusionsbooms schägt die Monopolkommission vor, die von der Bundesregierung geplante Novellierung des Kartellgsetzes auszusetzen.

Die Wirtschaft dürfe nicht zu häufig mit veränderten Rahmendaten konfrontiert werden. Eine Neuregelung solle abgewartet werden, bis die Angleichung des Wettbewerbsrechts im Rahmen des europäischen Binnenmarktprogramms durchzuführen sei.