Bierdose gegen Polizisten

■ Erster Prozeß gegen 27jährigen im Zusammenhang mit den Krawallen nach dem 1.Mai 1988 / Angeklagter gestand Wurf mit Bierdose, leugnete aber Raub

Gestern begann vor dem Amtsgericht der erste Prozeß in Sachen Krawalle 1.Mai 1988. Wie berichtet, waren seinerzeit sieben Personen in Untersuchungshaft gekommen, von denen drei bis heute einsitzen.

Einer von ihnen, der27jährige Norbert J., steht seit gestern vor Gericht. Er wurde bei seiner Festnahme am 1.Mai bereits per Haftbefehl wegen Raubes gesucht, weil er zu einem Gerichtstermin nicht erschienen war.

Der Vorwurf des Raubes - er soll einem Mann eine Plastiktüte weggenommen haben - soll nun zusammen mit der neuen Anklage wegen schweren Landfriedensbruch und schweren Widerstand verhandelt werden.

Norbert J., der mittlerweile aufgrund eines Bewährungswiderufs in anderer Sache in Strafhaft sitzt, hatte bei seiner Festnahme am 1.Mai mehr als 2,5 Promille Alkohol intus.

Den Vorwurf, einen Stein auf einen Polizeiwagen geworfen und dem festnehmenden Beamten den Helm vom Kopf gerissen zu haben, bestritt der Angeklagte gestern vor Gericht: Er habe nur eine Bierdose in Richtung der Polzeifahrzeuge geworfen.

Zwei Polzisten erkärten, Norbert J. bei einer Wurfbewegung beobachtet zu haben. Beide schlußfolgerten aus „Erfahrung“, daß es sich bei dem Wurfgegenstand um einen Stein gehandelt haben müsse, obwohl sie nur etwas „hellgraues“ durch die Luft fliegen sahen. Ein Bekannter von Norbert J. sagte hingegen aus, er habe gesehen, daß der Angeklagte eine Bierdose geworfen habe.

Nicht in Übereinklang zu bringen waren die Aussagen der Polizeizeugen bezüglich des angeblich vom Kopf gerissenen Helms. Während der eine Beamte bei dieser Aussage blieb, hatte der zweite Beamte nur einen passiven Widerstand beim Angeklagten bemerkt.

Auf Antrag der Verteidigerin Neupert soll der Einsatzleiter am 19.Juli als Zeuge gehört werden, anschließend wird der Plastiktütenraub verhandelt.

plu