Flugbegleiter gegen Abschiebung

Lufthansa-Angestellte erläutern ihre Feststellungsklage gegen Arbeitgeber: Aus Gewissensgründen gegen Abschiebung von Asylbewerbern / Volle Rückendeckung von der ÖTV  ■  Aus Bochum Anne Weber

Eine Stewardess und ein Co-Pilot der Lufthansa erläuterten am Freitag in Bochum auf einer Veranstaltung der ortsansässigen „AG Abschiebung“ die Hintergründe ihrer Feststellungsklage gegen ihren Arbeitgeber. Zusammen mit drei weiteren Beschäftigten der Lufthansa hatten sie im März dieses Jahres begonnen, das Recht auf Leistungsverweigerung beim Arbeitsgericht Frankfurt einzuklagen (die taz berichtete).

Sie wollen sich aus Gewissensgründen nicht länger an der Abschiebung von AsylbewerberInnen von der BRD in deren Herkunftsländer beteiligen. Bislang werden sie quasi dazu gezwungen, „denn“, so der Co-Pilot, „wir erfahren ganz kurzfristig, etwa eineinhalb Stunden vor dem Abflug, von den sogenannten Deportees“. Die Crew habe dann nur wenig Möglichkeiten, den Abtransport zu verhindern und sich mit BetreuerInnen von Flüchtlingen zu verständigen. Lediglich der Flugkapitän könne aus Sicherheitsgründen die Mitnahme von Asylbewerbern verweigern, was in Einzelfällen auch vorkomme.

Seitdem sie auf Leistungsverweigerung klagen, hat sich an dem Arbeitsalltag, der Abschiebepraxis bei der Lufthansa, nichts geändert. Die Lufthansa-Beschäftigten wiesen daraufhin, daß der Informationsfluß zwischen ihnen und den FlüchtlingsbetreuerInnen verbessert werden müsse. Auch kurzfristig sei es dann eher möglich, bei Abschiebungen einzuschreiten, sie zumindest zu verzögern. Für den Prozeß, der am 21.September in Frankfurt beginnt, erwarten sie Widerstand der Lufthansa. Das Flugunternehmen rechne mit einem Ertragsverlust von sieben Millionen Mark, muß es den Abtransport einstellen. „Aber“, so die Stewardess zu den Erfolgsaussichten des Prozesses, „wir haben volle Rückendeckung von der ÖTV.“