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Verstecke für Flüchtlinge gesucht

■ 269 Menschen mit libanesischen Pässen droht die Abschiebung / „Aktion Fluchtburg“ will sie dem behördlichen Zugriff entziehen / Kinder sind bedroht

Die „Aktion Fluchtburg“ ruft nach fast zwei Jahren erneut dazu auf, libanesische Staatsangehörige, die von der Abschiebung bedroht sind, zu verstecken. Wer über genügend Platz verfügt, kann sich melden bei der „Aktion Fluchtburg“, Badensche Str.29, 1/31. „Nachdem sich gezeigt hat, daß alle juristischen Mittel für den Verbleib dieser Menschen ausgeschöpft sind, ist das unser letzter Schritt“, sagt Jürgen Strohmaier von der Aktion zur Begründung.

269 Menschen mit libanesischen Pässen sind vom Senat aufgefordert worden auszureisen. Einem Bericht des Innensenators zufolge sind das Personen, die nicht unter die sogenannte, im Oktober 1987 in Kraft getretene, „Altfallregelung“ fallen, also Asylbewerber, die nach 1981 eingereist und weder Palästinenser noch Kurden sind. Vor allem aber sind es kinderlose, alleinstehende Libanesen, die das 16. Lebensjahr vollendet haben.

Nach den Erkenntnissen der „Aktion Fluchtburg“ und der „Kontakt- und Beratungsstelle für Außereuropäische Flüchtlinge“ haben jedoch auch Palästinenser und insbesondere Kurden mit libanesischen Pässen eine Aufforderung zur Ausreise bekommen. „Es ist sehr schwer, Behörden davon zu überzeugen, daß ein Mann mit einem libanesischen Paß in Wirklichkeit Kurde ist“, sagt ein Vertreter der „Aktion Fluchtburg“ dazu. Der kurdische Name des Asylbewerbers gelte beispielsweise nicht als Beweis für die kurdische Abstammung.

Der Pressesprecher der Innenverwaltung sagt gestern jedoch, er könne an Kurden und Palästinenser ergangene Ausreiseaufforderungen weder bestätigen noch dementieren. Für Palästinenser gelte ein „erklärter“ Abschiebestopp, Kurden würden „in der Praxis“ ebenfalls nicht abgeschoben.

Hahnebüchen seien - so die „Aktion Fluchtburg“ - auch die Kriterien dafür, wer als „Straftäter“ abgeschoben wird. Von den 269 Personen, die eine Ausreiseaufforderung bekommen haben, sind offiziell 106 „Straftäter“. Unter diesen befänden sich aber - so die „Aktion Fluchtburg“ - nicht nur die als Straftäter eingestuften Personen, sondern auch Fortsetzung auf Seite 16

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deren Angehörige. Eine Reihe der „Straftäter“ seien darüber hinaus Kinder und nach deutschem Recht gar nicht strafmündig. Der Pressesprecher der Innenverwaltung sagte zu diesem Thema, meist hielten die Eltern ihre Kinder zu den Straftaten an, daher würden in solchen Fällen ganze Familien abgeschoben.

Absurd sind nach Auffassung der „Aktion Fluchtburg“ auch die „Straftaten“, die als Ausweisungsgrund gelten: beispielsweise dreimal schwarz in der U-Bahn gefahren und erwischt worden zu sein. Eine Mitarbeiterin berichtet von einem über 60jährigen Palästinenser, der Zigaretten geschmuggelt hätte. Er wurde zu 90 Tagessätzen verurteilt und erhielt sogleich den Ausweisungsbescheid.

Thomas Knuf von der „Aktion Fluchtburg“ machte gestern erneut auf den Hungerstreik von sechs Abschiebehäftlingen in der Kruppstraße aufmerksam. Diese verweigerten nach wie vor jegliche Nahrung und protestierten damit gegen die seit dem 1. Juni in Kraft getretene verschärfte „Gewahrsamsordnung“. Danach könnten Deutsche nur noch Abschiebehäftlinge besuchen, wenn sie ein „berechtigtes Interesse“ vorweisen. Die Mitglieder von der „Aktion Fluchtburg“ und der „Kontakt und Beratungsstelle für Außereuropäische Flüchtlinge“ seien in den vergangenen Tagen mehrmals abgewiesen worden, als sie Abschiebehäftlinge besuchen wollten.

E.K.

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