Lebenslänglich für Bologna-Attentäter

Nur die Ausführenden, nicht die Hintermänner des Massakers am Bahnhof vom August 1980 verurteilt  ■  Aus Bologna Werner Raith

Viermal lebenslänglich für die ausführenden Täter, Freisprüche für die als Auftraggeber verdächtigten Ideologen und Dunkelmänner des italienischen Rechtsradikalismus; zehn Jahre für Geheimdienstler, die die Ertmittlungen energisch behindert haben; zehn Jahre auch für den Chef der kriminellen Geheimloge Propaganda2, weil er falsche Fährten gelegt hatte: Erstmals ist gestern in Italien ein Prozeß um ein rechtsradikales Massaker mit Schuldsprüchen zu Ende gegangen, wenn auch nicht für die Drahtzieher. Das Schwurgericht von Bologna hat nach 18 Tagen im Beratungszimmer seinen Spruch über das Bombenattentat vom 2.August 1980 im Bahnhof von Bologna verkündet. Das Massaker forderte seinerzeit 85 Tote und rund 200 Verletzte. Die vier bereits in anderen Verfahren zu hohen, teilweise lebenslänglichen Strafen verurteilten notorischen Bombenleger Valerio Fioravanti, Francesca Mambro, Massimiliano Fachini und Sergio Picciafuoco wurden in Bologna mit der Höchststrafe belegt. Aus Mangel an Beweisen freigesprochen Fortsetzung auf Seite 6

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wurde der in einem anderen Verfahren bereits zu lebenslänglicher Haft verurteilte Vordenker des Rechtsterrorismus, Paolo Signorelli. Der frühere Vizechef des Geheimdienstes, General Pietro Musumeci, sein Adjudant Oberst Giuseppe Belmonte und Logenmeister Gelli kamen ebenfalls von der Anklage der Verschwörung frei - wegen tatkräftiger Spurenverwischung bei den Ermittlungen wurden sie jedoch verurteilt: Unter anderem hatten sie mittels eines gekauften Zeugen den deutschen Rechtsradikalen und Lateinamerika-Söldner Joachim Fiebelkorn der Täterschaft verdächtigt und so die Ermittlungen verzögert.

Während des 18monatigen Verfahrens schien die Beweislage zu Lasten der Hintermänner recht eindeutig. Die Urteilsbegründung wird erst in einigen Monaten vorliegen in Italien gibt es keine mündliche Begründung - und erst dann kann man erkennen, was die Zweifel des Gerichts an der Schuld der als Hintermänner Angeklagten ausgelöst hat.

Logenmeister Gelli brauchte sich freilich keine Sorgen zu machen: Sein Urteil ist in jedem Fall nur theoretischer Natur. Denn bei seiner Auslieferung aus der Schweiz vor einem halben Jahr haben die Eidgenossen ausdrücklich eine Verurteilung wegen terroristischer Taten verboten.