Keine Gewissensnöte - Unlust

■ Totalverweigerer Roland Bachmann muß nicht acht, sondern „nur“ noch acht Monate ins Gefängnis / Statt Gewissensnot diagnostizierte das Landgericht „Lebensphilosophie“

Nicht aus Gewissensgründen hat Roland Bachmann den Zivildienst verweigert, sondern, weil er keine Lust hatte. Das unterstellte Richter Werner Oetken dem Totalverweigerer gestern in seiner Urteilsbegründung. Dennoch ermäßigte das Landgericht die Haftstrafe, die Bachmann in erster Instanz vom Amtsgericht bekommen hatte: Statt acht muß Bachmann nun sechs Monate ins Gefängnis.

Richter Oetken zeigte kein Verständnis für die „Lebensphilosophie“ des Totalverweigerers Roland Bachmann. Dieser lehne

den Zivildienst nur ab, weil er sich eingeschränkt fühle und sich nicht in Hierarchien einordnen könne. Jedoch für diese Gesinnung werde Bachmann nicht bestraft, hob Oetken hervor, sondern weil er seiner Pflicht als Staatsbürger nicht nachkomme und einen bewußten Widerstand gegen das geltende Recht geleistet habe.

„Strafmildernd“ wertete Oetken, daß Bachmann in eine Gruppe eingebunden sei, die den Zivildienst ablehne. Der Dynamik dieser Gruppe könne er sich „aufgrund seiner Persönlich

keitsstruktur“ wohl nur schwer entziehen, mutmaßte der Richter. Die Zuschauer - der große Saal war gut gefüllt quittierten es mit Gelächter.

Wenn Bachmann ungestraft bleibe, sei die Gleichstellung aller Zivildienstleistenden gefährdet. Eine zunehmende Disziplinlosigkeit „rechtstreuer junger Bürger“ wäre auch dann die Folge, wenn Bachmann zwar verurteilt, aber die Strafe zur Bewährung ausgesetzt würde. Bachmann will gegen das Urteil Revision beim Oberlandesgericht einlegen.

Michael Weisfeld