Justizstreit um „schwarze Kästen“

Dem Untersuchungsrichter Germain Sengelin wurden die Ermittlungen um den Absturz des Airbusses in Habsheim entzogen / Er hatte die Flugschreiber amtlich versiegeln lassen  ■  Aus Paris Beate Seel

Untersuchungsrichter Sengelin aus Mulhouse ist einen Fall los. Am vergangenen Freitag entzog Gerichtspräsident Schirer seinem Kollegen die Untersuchung des Airbus-Absturzes vom 29.Juni in Habsheim. Vorausgegangen war eine Kontroverse zwischen Sengelin und Staatsanwalt Volff um die beiden Flugschreiber des Airbusses, die nach dem Unglück an Ort und Stelle von Technikern der Behörde für Zivile Luftfahrt (DSAC) für ihre eigene Untersuchung requiriert worden waren. Einige Tage später hatte die DSAC erklärt, die Absturzursache liege in einem Fehler des Piloten, die Maschine selbst weise keinerlei Mängel auf. Daß Luftfahrtbehörde und Justiz ein Flugzeugunglück parallel untersuchen, ist in Frankreich durchaus gängige Praxis. Auch die Auswertung der „schwarzen Kästen“ durch die staatlichen Techniker ist ungeachtet möglicher Interessenkollisionen eher die Regel als die Ausnahme. Ein Zustand, der für Sengelin nicht akzeptabel ist: „Am Tag des Unglücks lag die Leitung der Untersuchung beim Staatsanwalt“, erklärte er in einem Interview. Und der müsse dafür sorgen, daß sämtliche relevanten Beweismittel - in diesem Fall die Flugschreiber auch unversehrt in die Hände der Justiz gelangen. Dies sei in Habsheim nicht geschehen. Am Dienstag vergangener Woche ließ Sengelin die Flugschreiber und verschiedene Aufzeichnungen amtlich versiegeln. Drei Tage später war er die Akte los. Gemäß einer Anordnung aus dem Jahre 1953 können durchaus auch Techniker der Luftfahrtbehörde Beweismittel auswerten, wenn ein Vertreter der Justiz zustimmt. Auch in Habsheim war ein solcher vor Ort, der nichts gegen das Verfahren einzuwenden hatte: Staatsanwalt Volff.