Ein Klo für die Aula

■ Abiturientenstreich endet im Paragraphen-Dschungel

Mit einem Streich frischgebackener Abiturienten des Erich -Kästner-Schulzentrums in Laatzen bei Hannover muß sich seit einigen Wochen ein Staatsanwalt beschäftigen. Gegenwärtig liegen die Ermittlungsakten wieder bei der Schulleitung, die im Mai Strafanzeige wegen Hausfriedensbruch und Diebstahl eines Schlüssels gestellt hatte. Aufmerksam geworden ist inzwischen auch die Bezirksregierung Hannover, die am Mittwoch einen Bericht der Schule angefordert hat. Bis zum Ferienende ruht die Angelegenheit, die dann möglicherweise wegen Geringfügigkeit eingestellt wird.

Denn die drei jungen Männer, die in jener lauschigen Maiennacht ihrer ehemaligen Schule mit einem buntbemalten Toilettenbecken einen letzten Besuch abstatten wollten, bestreiten, den seit über einem Jahr vermißten Generalschlüssel der Schule entwendet zu haben. Sie seien durch ein offenes Fenster eingestiegen, erklärten sie, als eine Lehrerwachmannschaft, die offenbar Verdacht geschöpft haben mußte, die ehemaligen Schüler zur Rede stellte, während diese gerade den „Thron“ für den Schulleiter mitten in der Aula postieren wollten. Die Erklärungen halfen nichts. Die Polizei ward gerufen. Der Schulleiter war sich sicher: Die drei mußten wissen, wo der Generalschlüssel geblieben war.

Für den Diebstahl des Schlüssels durch einen der drei Beschuldigten gebe es keine Hinweise, faßt die Staatsanwaltschaft trokken den Stand der Ermittlungen zusammen. Gerüchte, denen zufolge die Staatsanwaltschaft die Angelegenheit mit wesentlich mehr Humor als die Schulleitung betrachte, dementierte ein Sprecher mit Nachdruck. Man prüfe diesen Fall wie alle anderen auch „ohne Humor“ und frage sich allenfalls, wo dabei das erforderliche besondere öffentliche Interesse sei. Dies müsse die Schule jetzt, so stehe es in § 153 StGB, für den übriggebliebenen Hausfriedensbruch nachweisen, ansonsten werde das Verfahren wegen Geringfügigkeit eingestellt - auf Staatskosten.

dpa