Pfeifen im Bus verboten

■ Wie ein Busfahrer der Linie 28 ein vierjähriges Kind per Anpfiff zum Schweigen brachte

Ein vierjähriges türkisches Mädchen pfeift im Bus ein Lied vor sich hin und der Terror des Alltags beginnt. Der Busfahrer flippt aus und herrscht das Kind an, mit dem Pfeifen aufzuhören. Dem Mädchen bleibt der Ton im Halse stecken. So geschehen auf der Buslinie Nummer 28, gestern morgen in Kreuzberg.

Die Mutter aber will es nicht akzeptieren, ihr Kind von einem abgenervten Busfahrer einschüchtern und erziehen zu lassen. Sie schaltet sich ein und verbitte t sich solch ein ruppiges Gebahren gegen das vierjährige Kind. Da flucht es aus dem Busfahrer heraus: „Im Bus wird nicht gepfiffen, das Kind soll gefälligst still sein und sie auch.“ Die Türkin, seit 27 Jahren in Deutschland, führt den Pfeif-Anpfiff darauf zurück, daß sie eindeutig orientalisch aussieht. „Einer Deutschen wäre das nicht passiert“, sagt sie.

Ob sich die übrigen BVG-BenutzerInnen durch das Pfeifen des kleinen Mädchens gestört fühlten oder nicht, oder ob sie die heftige Reaktion des Busfahrers für angemessen hielten oder nicht, bleibt ungeklärt: Sie schwiegen. Wie immer. Die zurechtgewiesene Mutter wollte sich mit dieser schnöden Pöbelei des Busfahrers jedoch nicht abfinden und beschwerte sich bei der zuständigen Beschwerdestelle der BVG. Dort wurde sie jedoch erneut angepfiffen. „Warum ich denn dem Kind das Pfeifen nicht verboten hätte, wurde ich gefragt.“

Ansonsten bekam sie dasselbe Klagelied zu hören wie die taz später bei ihrer Nachfrage: „Die Busfahrer erbringen eine hohe Konzentraionsleistung, sind nervlich angespannt und haben laut Beförderungsordnung §4, Absatz eins, für Sicherheit und Ordnung zu sorgen. Die sichere Führung des Fahrzeugs darf nicht beeinträchtigt werden. Der Busfahrer muß das Recht haben, ein pfeifendes kleines Mädchen zum Schweigen zu bringen.“

Außerdem, so regt sich die Beschwerdestelle der BVG auf, hätte der Busfahrer das Kind auch nicht „angemacht“, wie die Mutter behauptete, und überhaupt, so die pikierten Bediensteten der BVG-Beschwerdestelle weiter, was das denn auch für eine Wortwahl wäre. Fassungslosigkeit und geharnischtes Unverständnis herrscht bei den BVGlern darüber, daß die Mutter einfach nicht begreifen wollte, daß sie doch ihr Mädchen nur zum Schweigen hätte bringen sollen.

Das Ende vom Lied. In jedem Bus hängt ein Hinweisschild: „Während der Fahrt nicht mit dem Fahrer sprechen.“ Wie wäre es mit einem Zusazuschild: „Bitte nicht mit pfeifenden Kindern sprechen!“

csg