Angola-Abkommen

Kuba, Angola und Südafrika einigen sich auf eine friedliche Beilegung ihres Konflikts  ■ D O K U M E N T A T I O N

Die Grundsatzerklärung, die am Mittwoch gutgeheißen wurde, hat folgenden Wortlaut (auszugsweise):

„Die Parteien erkennen an, daß jeder der folgenden Punkte für eine vollständige Regelung erforderlich ist.

A. Verwirklichung der Resolution 435-78 des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen: Die Parteien sollen sich auf einen Termin für den Beginn der Verwirklichung der Resolution 435 einigen und diesen dem Generalsekretär der UN vorschlagen.

B. Die Regierungen von Angola und Südafrika sollen, in übereinstimmung mit den Bestimmungen der Resolution 435, mit dem Generalsekretär zusammenarbeiten im Hinblick darauf, die Unabhängigkeit Namibias durch freie und faire Wahlen zu garantieren, und auf jegliche Handlung zu verzichten, die die Durchführung der Resolution 435 vereiteln könnte.

C. Verlegung kubanischer Truppen in den Norden und ihr schrittweiser und völliger Abzug von angolanischem Gebiet auf der Basis eines Abkommens zwischen Angola und Kuba und die Entscheidung beider Staaten, den Sicherheitsrat um die Vor-Ort-Überwachung dieses Abzugs zu bitten.

D. Achtung der Souveränität, souveränen Gleichheit und Unabhängigkeit von Staaten der territorialen Unversehrheit und der Unverletzbarkeit der Grenzen.

(...)F. Unterlassung von Drohungen und des Gebrauchs von Waffen gegen die territoriale Unversehrtheit und Unabhängigkeit von Staaten.

G. Anerkennung der Verantwortung von Staaten, nicht zu erlauben, daß ihr Gebiet für Kriegshandlungen, Angriffe oder Gewalt gegen andere Staaten genutzt wird.

H. Erneute Bestätigung des Rechts der Völker der Gebiete im Südwesten von Afrika auf Selbstbestimmung, Unabhängigkeit und Gleichheit der Rechte. (...)

ap